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  3. Rehling: Rehling muss für Abwasser und Hochwasserschutz Geld in die Hand nehmen

Rehling
22.05.2024

Rehling muss für Abwasser und Hochwasserschutz Geld in die Hand nehmen

Jeder Einstieg oder die Arbeit an einem gemeindlichen Regenüberlaufbecken oder Pumpstation dürfte eigentlich nur mit vorhandener Dienst- und Betriebsanleitung durchgeführt werden.
Foto: Josef Abt

Plus Im Gemeinderat gibt das beauftragte Ingenieurbüro einen Überblick über das Wasserrechtsverfahren für die Kanalisation. Auch die Abwehr von Überschwemmungen nach Starkregen ist ein Thema.

Viel Technik und Geld hat Rehling in den vergangenen Jahren in das Abwassersystem der Lechraingemeinde gesteckt. Jetzt muss noch mehr investiert werden, um das Wasserrechtsverfahren rechtskräftig abzuschließen. Michaela Meyer, Vertreterin des Ingenieurbüro Sweco, erläuterte in der jüngsten Ratssitzung die offenen Punkte. Auch der Schutz von Sturzflutgefahren bei Starkregen war ein Thema. 

Ob die Vorgaben des Landratsamtes für die Kanalisation erfüllt wurden, prüft nach Abschluss der Arbeiten ein Sachverständiger für Wasserwirtschaft in einem Gutachten. Werden die Vorgaben durch die Gemeinde nicht in der Form ausgeführt oder auf den geforderten Stand gebracht, gilt dies bei Versickerungsanlagen als „illegale Gewässereinleitung“. Erhebliche Nachbesserungen gibt es laut Ingenieurbüro bei den vorhandenen Versickerungsschächten in der Lechfeldstraße im Ortsteil Oberach. Die Schächte weisen einen zu geringen Abstand zum Grundwasser auf. Die geforderte Filterung des Niederschlagswassers kann dort nicht erfolgen. Deshalb müssen entlang der Straße auf einer Länge von rund 60 Meter Versickerungsmulden geschaffen werden, in die das Oberflächenwasser laufen und über bewachsenem Oberboden versickern kann. Im ungünstigsten Fall müsse hier auch eine Verengung der Straße vorgenommen werden, um die erforderliche Fläche zu schaffen, so Meyer. 

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