Sanierung: Schondorfer Bürgermeister zerstreut Befürchtungen
Plus Bürgermeister Herrmann nimmt Stellung zum geplanten Sanierungsverfahren in Schondorf. Das sagt er über Genehmigungsvorbehalten, Vorkaufsrecht und Ausgleichszahlungen.
Was kommt mit der vom Schondorfer Gemeinderat beabsichtigten städtebaulichen Sanierungsmaßnahme für große Teile des Dorfgebiets auf die dortigen Grundstückseigentümer zu? Das wurde vor einer Klausurtagung des Gemeinderats thematisiert. Die Befürchtungen reichten von weitergehenden Zugriffsmöglichkeiten der Gemeinde auf privates Eigentum bis hin zu Ausgleichszahlungen, die dann fällig werden könnten, wenn sich durch eine Sanierung der Wert eines Grundstücks erhöhen würde. Dazu hat nach der Klausurtagung jetzt nochmals Bürgermeister Alexander Herrmann (Grüne) auf Nachfrage unserer Redaktion Stellung genommen.
Solche Ausgleichszahlungen schloss Herrmann erneut aus. Diese werde es allein deswegen nicht geben, weil "wir uns ziemlich einig sind, dass wir mit einem vereinfachten Verfahren ins Rennen gehen wollen". Ausgleichszahlungen könnten laut Baugesetzbuch nur dann erhoben werden, wenn ein "umfassendes" Sanierungsverfahren ablaufen solle, nicht aber bei einem "vereinfachten". Im Übrigen habe ein Fachmann bei der Klausurtagung von keinem Sanierungsverfahren in Bayern sprechen können, bei dem solche finanziellen Forderungen von einer Kommune erhoben worden seien.
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