Uttinger zeigen sich mit dem Summermarkt solidarisch
Die Sorge um den Summermarkt und die Seebühne in Utting mobilisiert Tausende Menschen. Allerdings kommt die Gemeinde um die Rechtslage nicht herum.
Sowohl die Gemeinde Utting als auch die Uttinger stellen sich hinter Seebühne und Summermarkt. 1551 Unterschriften wurden für den Erhalt der beliebten Veranstaltungen gesammelt. Welche Maßnahmen ergriffen werden, damit diese weiter laufen können, war jetzt auch Thema im Gemeinderat.
Es ging wie ein Lauffeuer sowohl durch die Presse als auch entlang des Ammersee-Westufers: Ein in der Nähe des Summerparks wohnender Bürger hat einen Anwalt eingeschaltet, um künftig nicht mehr durch den Geräusche von Seebühne und Summermarkt belästigt zu werden. Entsprechende anwaltliche Schreiben gingen sowohl an Florian Münzer von der Seebühne als auch an Marktbetreiber Miene Gruber sowie die Gemeinde Utting.
Die Schreiben eines Anwohners zum Summerpark liegen im Rathaus bereits seit 18. Dezember vor
Seit 18. Dezember 2023 liegt das Schreiben dort bereits vor. Jetzt wurde darüber im Gemeinderat diskutiert. Die Zeit dazwischen hat die Gemeinde, so Bürgermeister Florian Hoffmann (LWG), für eine anwaltliche Beratung und Gespräche mit Münzer und Gruber genutzt. Mit Erfolg: Eine Lösung scheint gefunden, es bleibe jedoch abzuwarten, wie die gegnerische Seite darauf reagieren wird.
Doch nicht nur die Gemeinde wurde aktiv, auch die Bürgerinnen und Bürger in Utting wollen verhindern, dass die Veranstaltungen hinter den Interessen eines Einzelnen zurückstehen müssen. Mitglieder der Uttinger Sportgruppe haben Unterschriften gesammelt, insgesamt 1551. Die Listen wurden Bürgermeister Hoffmann in der Gemeinderatssitzung überbracht. Auch Miene Gruber holte sich Unterstützung, und zwar mittels einer Petition. 2406 Unterschriften konnten damit erreicht werden, 915 davon vom Ammersee. Auch Spenden gingen ein, die er für anwaltliche Unterstützung verwenden will.
Der See ist für alle da, sagt Bürgermeister Hoffmann
Dass das Thema die Uttinger und Uttingerinnen aufwühlt, zeigte sich auch an der hohen Anzahl von Besuchern der Sitzung. Alle Stühle waren belegt, die Unterschriftenaktion wurde mit großem Applaus gewürdigt. Lob kam auch von Hoffmann. „Ich bedanke mich bei jedem Einzelnen, der sich dazu geäußert hat.“ Sehr viele aufgebrachte Bürger seien in sein Büro gekommen, um ihre Meinung zu diesem Vorfall kundzutun. „Das ist ein Zeichen, dass die Uttinger zu ihrem Ort stehen“, sagte Hoffmann nicht ohne Stolz: „Es geht nun darum, einer einzelnen Person aufzuzeigen, dass es da unten am See kein Seniorenheim oder ein Ort der Ruhe und Glückseligkeit ist, sondern dass der See für alle da ist.“ Bezüglich der Unterschriften sagte er, dass sie lediglich symbolischen Charakter hätten, jedoch ein deutliches Zeichen seien. Rechtlich würden sie jedoch nichts ändern. „Wir werden sie jedoch einsetzen, wo wir es können“, so Hoffmann.
Die Freude über die Solidarität im Ort wird allerdings durch einige Fakten getrübt, die sich negativ auf künftige Veranstaltungen im Summerpark auswirken können. Laut Bürgermeister Hoffmann wohnt der Kläger in einem Bereich, für den der Bebauungsplan ein reines Wohngebiet ausweist. Für ein solches gilt bezüglich von Lärm nach 22 Uhr ein erhöhter Schutz. Lediglich eine Geräuschkulisse von 35 Dezibel sei dann erlaubt. Diese werden bereits mit Gesprächen in normaler Lautstärke oder dem Brummen eines Kühlschranks erreicht. „Deshalb sind keine Veranstaltungen mehr wie bisher nach 22 Uhr im Summerpark möglich“, kommentierte Hoffmann.
Die Seebühne pausiert künftig an zwei Tagen in der Woche
Entgegen den bisherigen Annahmen des Landratsamtes gelte für das Gebiet nicht die TA Lärm, sondern die Freizeitlärmrichtlinie. Diese sieht vor, dass an 18 Tagen im Jahr eine Überschreitung möglich ist, jedoch nicht als zusammenhängender Zeitraum. Genau hier wollen die Veranstalter in Absprache mit der Gemeinde nun einhaken. Die Seebühne wird künftig sonntags und montags pausieren und ihre Spielzeit auf von 18 auf 16 Tage verkürzen. Nachholtermine für wetterbedingt ausgefallene Veranstaltungen wird es nicht mehr geben. Der Summermarkt wird um 22 Uhr statt um 23 Uhr enden.
Die Gemeinde ist jetzt guter Hoffnung, dass die Veranstaltungen mithilfe der gefundenen Kompromisse weiter bestehen können und der Kläger erkennt, dass er eine Mehrheit anderer Meinung ist. Dr. Nikolaus Högenauer (GAL) betonte, dass laut der Bayerischen Verfassung der Freistaat sowohl Rechts-, als auch Sozial- und Kulturstaat sei. Deshalb sollten Gemeinden auch kulturelle Veranstaltungen fördern und Einzelne Rücksicht auf die Gesellschaft nehmen. Nach einem runden Tisch mit den Anwohnern des Summerparks, zu denen der Kläger jedoch nicht zählt, seien die Veranstaltungen ohnehin reduziert worden.
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