Streit um Keller in Dießen: Nach 13 Jahren kommt die Baugenehmigung
Seit 2009 wartet ein Bauherr vergebens auf eine Baugenehmigung des Landratsamts, weil der Markt Dießen dagegen klagt. Doch die Zeit arbeitet für ihn, wie sich vor dem Verwaltungsgericht zeigt.
Mit einer seit 13 Jahren schwelenden strittigen Bausache hat sich vor Kurzem wieder das Verwaltungsgericht München bei einem Ortstermin in der Rotter Straße in Dießen beschäftigt. Dabei geht es um die Baugenehmigung für ein Kellergeschoss. Das Landratsamt erteilte diese vor 13 Jahren, der Markt Dießen klagte dagegen. Jetzt sieht die Sache für den betroffenen Bauherrn gut aus: Das Gericht wies die Klage des Marktes zurück.
Ort des Geschehens war die Nordseite der Rotter Straße. Das Gebiet war einst sehr locker bebaut: Charakteristisch waren kleinere Häuser im Heimatstil auf ziemlich großen Grundstücken. Entsprechend groß war zumeist auch der Abstand der Häuser zur Straße.
An der Rotter Straße in Dießen wird immer dichter gebaut
Ab den 2000er-Jahren trat ein Wandel ein, so auch auf dem Grundstück Rotter Straße 37. Ein ortsansässiger Architekt kaufte die Immobilie, für die es bereits eine genehmigte Bauvoranfrage für die Errichtung von drei Einzelhäusern gegeben habe, wie er erzählt. Seine Idee war aber nun, stattdessen einen Vierspänner zu errichten.
Das stieß bei der Gemeinde auf Widerstand. Begründet wurde diese Haltung unter anderem damit, dass es für die Rotter Straße typisch sei, dass die Bebauung nicht so nah an die Straße rücke und eine Neubebauung hinter dieser faktischen Baulinie zurücktreten müsse. Das Landratsamt war jedoch anderer Meinung und genehmigte am 3. Juni 2009 alle vier Einheiten, tags darauf wurde mit dem Bau begonnen. Doch am 22. Juni 2009 klagte der Markt Dießen gegen die vom Landratsamt erteilte Genehmigung. Am 11. März 2010 gab das Verwaltungsgericht dem Markt Dießen recht: Die Baugenehmigung für das am nächsten zur Straße gelegene Reihenhaus wurde aufgehoben. Zu diesem Zeitpunkt war jedoch bereits dessen Untergeschoss weitgehend gebaut. Der Bauherr versuchte nun, zumindest für den Keller eine Baugenehmigung zu erreichen. Der Markt Dießen lehnte auch dies ab, das Landratsamt erteilte dennoch die Genehmigung. Auch dagegen klagte der Markt Dießen. Über diese Klage wurde nun verhandelt.
Baugenehmigung: Gericht verweist auf die Situation in der Nachbarschaft
Und dieses Mal hatte der Bauherr bessere Karten. In den vergangenen gut zehn Jahren hatte sich nämlich im Umfeld des Reihenhauses einiges verändert: Auf dem übernächsten Grundstück in Richtung Ortsmitte wurde im Zuge der Nachverdichtung nicht nur ein dreigeschossiges Wohnhaus errichtet, sondern auch eine 9,49 mal 7,99 Meter große Garage – und zwar unmittelbar an der Straße in dem Bereich, der in der Vergangenheit von der Gemeinde als frei zu haltender Bereich angesehen wurde. Diese Garage sei „so dominant und unterkellert“, erklärte der Vorsitzende Richter Johann Oswald, „dass man eine faktische Baugrenze nicht mehr annehmen kann“. Über das vor 13 Jahren errichtete Untergeschoss im Bereich des nicht genehmigten vierten Reihenhauses sagte Oswald: „Ich meine, dass es sich nach dem Maß der baulichen Nutzung einfügt, so wie es dasteht.“
Gegenüber den gemeindlichen Vertretern stellte Oswald zur Diskussion, die Klage zurückzuziehen. Diese verwiesen jedoch darauf, dass eine solche Entscheidung der Bauausschuss treffen müsse.
Die Diskussion ist geschlossen.