Bebauungsplan für großes Seeufergrundstück in Utting
In Utting wurde ein großes Grundstück in Seelage verkauft. Was die neuen Besitzer planen und was die Gemeinde dazu sagt.
Es ist eines der schönen Landhäuser, wie sie um die Jahrhundertwende häufig am Ammersee gebaut wurden: die Meyer-Villa auf einem Ufergrundstück in der Seestraße 24, also zwischen Strandbad und der Alten Villa. Das 6300 Quadratmeter große Seegrundstück mit Villa in Seenähe – die baurechtlich im Außenbereich liegt – und einem Wohnhaus an der Straße, das sich nur teilweise in einem im Flächennutzungsplan als Mischgebiet gekennzeichneten Bereich befindet, stand lange zum Verkauf. Nun hat sie neue Besitzer gefunden. Diese sind mit einer Bauvoranfrage an die Gemeinde herangetreten, die jetzt im Gemeinderat diskutiert wurde.
Wie Bürgermeister Florian Hoffmann (LWG) sagte, soll die Villa grundsätzlich erhalten bleiben, jedoch mit Dachgauben versehen und durch Balkon oder Terrasse erweitert werden. Innen soll das Gebäude räumlich neu aufgeteilt werden, die Kubatur wäre davon aber nicht betroffen. Da die geplante Maßnahme aber in die Statik eingreife, sei sie genehmigungspflichtig, erklärte Hoffmann.
An der Seestraße sind ein Wohn- und Bürohaus, Garagen und Carport geplant
Weitaus größere Veränderungen sind auf dem Gelände an der Seestraße vorgesehen, wo bereits ein Wohnhaus steht. Dort soll ein neues Wohn- und Bürohaus entstehen, außerdem Garagen und Carport. Laut Hoffmann sollen dort Büroflächen für die Stiftung der Eigentümerin Platz finden. Die Gemeinde sei in einem regen Austausch mit dem Bauwerber, dessen Architekten und Berater, so Hoffmann. Sein Fazit zu der geplanten Bebauung: „Das ist eine deutliche Veränderung, aber es hätte schlimmer kommen können.“ Der Bauwerber wolle vernünftig bauen und keinen Protzbau schaffen, sondern lediglich Räume für die Familie und die Stiftung.
Nach Ansicht des Bauamts fügt sich das Bauvorhaben an der Straße in die nähere Umgebungsbebauung ein und wird als bauplanungsrechtlich zulässig beurteilt. Dennoch lautete der Rat des Bauamts, aufgrund der sensiblen Lage und der Wichtigkeit des Bauprojekts das Grundstück insgesamt zu überplanen. Damit könne ein Gestaltungskonzept erarbeitet werden, auch für die Freiflächen, und so auch die natürliche Vegetation auf dem Grundstück geschützt werden. Vorteil für den Bauwerber wäre Planungssicherheit.
Welche Folgen entstehen für die Umgebung der Meyer-Villa in Utting?
Obwohl die Bauherren im Vorfeld der Idee eines Bebauungsplans positiv gegenüberstanden entwickelte sich im Gemeinderat eine längere Diskussion. Es wurde befürchtet, dass auf den Außenbereichsflächen das Baurecht erweitert werden könnte, bei Grundstückseigentümern in der Nähe Ansprüche generiert würden und Blickachsen zum See verbaut werden könnten. Ein Dorn im Auge war manchen Gemeinderatsmitgliedern auch ein Neubau in der Nähe der Villa, der als Technikraum genutzt werden soll.
Hoffmann betonte jedoch die Vorteile: „Einen Bebauungsplan aufzustellen heißt nicht, mehr Baurecht zu schaffen, sondern dass die Gemeinde die Hand bei der Planung drauf hat.“ Er erinnerte an das große Gelände mit der ehemaligen Siebein-Villa in der Bahnhofstraße, wo die Gemeinde mit gleichen Mitteln erwirken konnte, dass bei der Bebauung die prägnante große Buche erhalten werden musste. Der größte geplante Eingriff auf dem Gelände sei die Bebauung an der Straße. Diese wäre bereits jetzt nach Paragraf 34 des Baugesetzbuchs möglich. Letztlich befürwortete der Gemeinderat mit einer Gegenstimme die Ausarbeitung eines Bebauungsplans. Die Arbeiten dafür wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München übernehmen, die Kosten der Eigentümer.
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