Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Ammersee
  3. Utting: Bebauungsplan für großes Seeufergrundstück in Utting

Utting
09.05.2024

Bebauungsplan für großes Seeufergrundstück in Utting

Das große Grundstück der Meyer-Villain Utting (das Bild zeigt lediglich ein Wohnhaius an der Seestraße, nicht die eigentliche Villa) hat neue Eigentümer.
Foto: Thorsten Jordan

In Utting wurde ein großes Grundstück in Seelage verkauft. Was die neuen Besitzer planen und was die Gemeinde dazu sagt.

Es ist eines der schönen Landhäuser, wie sie um die Jahrhundertwende häufig am Ammersee gebaut wurden: die Meyer-Villa auf einem Ufergrundstück in der Seestraße 24, also zwischen Strandbad und der Alten Villa. Das 6300 Quadratmeter große Seegrundstück mit Villa in Seenähe – die baurechtlich im Außenbereich liegt – und einem Wohnhaus an der Straße, das sich nur teilweise in einem im Flächennutzungsplan als Mischgebiet gekennzeichneten Bereich befindet, stand lange zum Verkauf. Nun hat sie neue Besitzer gefunden. Diese sind mit einer Bauvoranfrage an die Gemeinde herangetreten, die jetzt im Gemeinderat diskutiert wurde. 

Wie Bürgermeister Florian Hoffmann (LWG) sagte, soll die Villa grundsätzlich erhalten bleiben, jedoch mit Dachgauben versehen und durch Balkon oder Terrasse erweitert werden. Innen soll das Gebäude räumlich neu aufgeteilt werden, die Kubatur wäre davon aber nicht betroffen. Da die geplante Maßnahme aber in die Statik eingreife, sei sie genehmigungspflichtig, erklärte Hoffmann.

An der Seestraße sind ein Wohn- und Bürohaus, Garagen und Carport geplant

Weitaus größere Veränderungen sind auf dem Gelände an der Seestraße vorgesehen, wo bereits ein Wohnhaus steht. Dort soll ein neues Wohn- und Bürohaus entstehen, außerdem Garagen und Carport. Laut Hoffmann sollen dort Büroflächen für die Stiftung der Eigentümerin Platz finden. Die Gemeinde sei in einem regen Austausch mit dem Bauwerber, dessen Architekten und Berater, so Hoffmann. Sein Fazit zu der geplanten Bebauung: „Das ist eine deutliche Veränderung, aber es hätte schlimmer kommen können.“ Der Bauwerber wolle vernünftig bauen und keinen Protzbau schaffen, sondern lediglich Räume für die Familie und die Stiftung.

Nach Ansicht des Bauamts fügt sich das Bauvorhaben an der Straße in die nähere Umgebungsbebauung ein und wird als bauplanungsrechtlich zulässig beurteilt. Dennoch lautete der Rat des Bauamts, aufgrund der sensiblen Lage und der Wichtigkeit des Bauprojekts das Grundstück insgesamt zu überplanen. Damit könne ein Gestaltungskonzept erarbeitet werden, auch für die Freiflächen, und so auch die natürliche Vegetation auf dem Grundstück geschützt werden. Vorteil für den Bauwerber wäre Planungssicherheit. 

Welche Folgen entstehen für die Umgebung der Meyer-Villa in Utting?

Obwohl die Bauherren im Vorfeld der Idee eines Bebauungsplans positiv gegenüberstanden entwickelte sich im Gemeinderat eine längere Diskussion. Es wurde befürchtet, dass auf den Außenbereichsflächen das Baurecht erweitert werden könnte, bei Grundstückseigentümern in der Nähe Ansprüche generiert würden und Blickachsen zum See verbaut werden könnten. Ein Dorn im Auge war manchen Gemeinderatsmitgliedern auch ein Neubau in der Nähe der Villa, der als Technikraum genutzt werden soll.

Lesen Sie dazu auch

Hoffmann betonte jedoch die Vorteile: „Einen Bebauungsplan aufzustellen heißt nicht, mehr Baurecht zu schaffen, sondern dass die Gemeinde die Hand bei der Planung drauf hat.“ Er erinnerte an das große Gelände mit der ehemaligen Siebein-Villa in der Bahnhofstraße, wo die Gemeinde mit gleichen Mitteln erwirken konnte, dass bei der Bebauung die prägnante große Buche erhalten werden musste. Der größte geplante Eingriff auf dem Gelände sei die Bebauung an der Straße. Diese wäre bereits jetzt nach Paragraf 34 des Baugesetzbuchs möglich. Letztlich befürwortete der Gemeinderat mit einer Gegenstimme die Ausarbeitung eines Bebauungsplans. Die Arbeiten dafür wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München übernehmen, die Kosten der Eigentümer.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.