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Feuerbestattung

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Feuerbestattung

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    Urnengräber werden besonders in Großstädten immer beliebter.
    Urnengräber werden besonders in Großstädten immer beliebter. Foto: © WoGi/Fotolia.com

    Die Verbrennung eines Verstorbenen ist eine der ältesten Bestattungsarten überhaupt. Im Judentum und im Islam ist die Feuerbestattung bis heute verboten. Das Christentum hat sich lange Zeit sehr schwer damit getan.

    In der katholischen Kirche war die Feuerbestattung jahrhundertelang bis in die 1960er Jahre hinein verboten. Hintergrund ist, dass nach einer Verbrennung die Auferstehung im wörtlichen Sinne unmöglich ist. Daher war und ist vielerorts bis heute im christlichen Glauben die Erdbestattung üblich. 

    Demgegenüber sind in deutschen Großstädten heutzutage mehr als die Hälfte der Bestattungen Feuerbestattungen. Dies hat unter anderem auch mit den Kosten zu tun: Ein Urnengrab ist deutlich günstiger im Unterhalt als ein Erdgrab. Bei vielen Menschen spielen aber auch hygienische und ästhetische Gründe eine Rolle.

    Bei der Feuerbestattung sind einige Besonderheiten zu beachten: Bei Zweifeln an der Identität oder der Todesursache beispielsweise wird keine Genehmigung erteilt, weil eine Untersuchung des Leichnams im Nachhinein unmöglich ist.

    Die Verbrennung selbst muss in Deutschland in einem Krematorium erfolgen. Dabei wird der Leichnam mitsamt dem Sarg verbrannt. Je nach Krematorium sind neben den üblichen Holzsärgen auch andere umweltneutrale Materialien wie zum Beispiel Pappe möglich. Anders als in anderen Ländern besteht in Deutschland auch für Aschebehälter (Urnen) Friedhofszwang. Das heißt, man darf die Urne nicht zuhause aufbewahren oder im eigenen Garten vergraben.

    Eine Almwiesenbestattung beispielsweise, bei der die Asche über einer Wiese in den Bergen verstreut wird, ist in der Schweiz erlaubt, nicht aber in Deutschland.

    Grabsteineventuell
    Grabpflegeja
    Urnenverwendungja
    Bestattungskosten150,- bis 4.000,- €
    Bestatterkosten800,- bis 5.000,- €
    Verbrennungja
    Nutzungsdauer10 - 35 Jahre
    Wiederbelegungja
    Verfügung im Vorausja
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