Das bei einem Neubau im Ortsteil Markt anfallende Oberflächenwasser darf der Bauherr auf dem eigenen Grund versickern und den Überlauf in den nahe gelegenen Dorfbach entwässern. Der Gemeinderat erteilte die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang des öffentlichen Kanalnetzes. Die ohnehin geplante Überarbeitung der Satzung müsse ähnlich gelagerte Fälle künftig berücksichtigen, so die Meinung im Rat.
Die Prüfung der Jahresrechnung 2013 wurde vom Vertreter des Rechnungsprüfungsausschusses Johann Ertl (SPD) vorgelegt und die Entlastung des Bürgermeisters beantragt. Es habe bei der Überprüfung keine Auffälligkeiten gegeben und die Gemeinde nehme eine „erfreuliche finanzielle Entwicklung“. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgte einstimmig.
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