Ärztin trotz Behinderung gekündigt
Die Frau scheitert mit ihrer Klage am Verwaltungsgericht
Eine Ärztin aus dem westlichen Landkreis ist nun ihren Job in einer Praxis los – und das, obwohl sie zu 50 Prozent schwerbehindert ist. Weil die Frau sich durch die Kündigung ihres Arbeitgebers diskriminiert fühlte, zog sie vors Verwaltungsgericht in Augsburg. Die Kammer, unter Vorsitz von Richter Ivo Moll, aber, gab dem Arbeitgeber recht. Denn der konnte glaubhaft vermitteln, dass die Kündigung mit der Behinderung nichts zu tun habe – sondern vielmehr ganz andere Gründe dazu geführt hätten.
Ein längerer Rechtsstreit zwischen der Ärztin und ihrem ehemaligen Chef ist damit vorerst beendet. Er begann bereits im vergangenen Jahr. Als der Arbeitgeber die Ärztin das erste Mal entlassen wollte, legte sie zunächst am Arbeitsgericht Klage gegen ihn ein. Von ihrer Behinderung hatte er zu diesem Zeitpunkt nichts gewusst. Also zog er die Kündigung zunächst zurück und ging den in solchen Fällen vorgeschriebenen Weg: Er beantragte die Zustimmung zur Vertragsauflösung beim Integrationsamt in Augsburg – und bekam sie vor fast einem Jahr auch. Die Ärztin aber wollte das nicht akzeptieren – und zog deshalb nun gegen diesen Bescheid vors Verwaltungsgericht.
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