In der Freizeit zum Arzt
IHK informiert: So ist die Rechtslage
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfällt? Kann dieser während der Arbeitszeit zum Arzt gehen und sich untersuchen lassen?
„Grundsätzlich ist ein Arztbesuch eine Privatangelegenheit des Arbeitnehmers und muss somit während der Freizeit erfolgen. Anders ist es jedoch, wenn es dem Arbeitnehmer unzumutbar ist, dass er den Arzttermin auf einen Zeitpunkt außerhalb seiner Arbeitszeit legt“, erklärt Anita Christl, Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der IHK Schwaben.
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