Betrunkener Vater schlägt Sohn
Erst gab es ein gemeinsames Zechgelage, dann verprügelte der Vater seinen Sohn. Dafür musste sich ein Mann aus dem Landkreis Augsburg jetzt vor Gericht verantworten.
Erst gab es ein gemeinsames Zechgelage, dann verprügelte der Vater seinen Sohn und fügte ihm beträchtliche Gesichtsverletzungen zu. Für diese "notwendige Erziehungsmaßnahme", wie es der Angeklagte bezeichnete, bekam er von Jugendrichter Bernhard Kugler eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung.
Der Angeklagte, ein Arbeiter aus dem nördlichen Landkreis, war im Dezember mit seinem damals 16-jährigen Sohn bei einem Zechgelage in einer Kneipe. Auf dem Heimweg stieß er den minderjährigen Sprössling zu Boden, der dabei Schürfwunden in der linken Gesichtshälfte davontrug.
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