Fahrtkosten müssen jetzt beantragt werden
Wer seinen Zuschuss für den Schulweg nicht bis zum 31. Oktober beantragt, geht leer aus. Für wen eine Kostenerstattung möglich ist und was die Eltern und Schüler beachten müssen
Landkreis Augsburg Schüler können ihre Fahrtkosten erstattet bekommen. Und zwar muss nach dem sogenannten Schulwegkostenfreiheitsgesetz der Landkreis Augsburg die Kosten der notwendigen Beförderung übernehmen. Doch dies gilt nicht für alle Schüler.
Erstattet werden die Fahrtkosten für Schüler an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien. Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen ab der Jahrgangsstufe 11, Fachoberschulen und Berufsoberschulen fallen ebenfalls darunter. Auch Schüler im Teilzeitunterricht an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Berufsschulen bekommen die Kosten erstattet.
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