Sind leere Häuser versichert?
Wann der Versicherungsschutz nicht mehr greift
Der Bevölkerungszuzug und der Bauboom in den Zentren der großen Städte hat eine unerfreuliche Nebenfolge: den zunehmenden Leerstand von Häusern in ländlichen Regionen. Viele Immobilien sind über mehrere Monate verwaist und unbewohnt. Doch wie sichert man diese Häuser gegen Vandalismus, Feuer, Einbruch und Sturm ab?
Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksverbandes Augsburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, sagt: „Zunächst muss geklärt werden, ab wann ein Haus oder eine Wohnung als leer stehend zu bezeichnen ist. Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherung ist das dann der Fall, wenn die Immobilie 90 und mehr Tage unbewohnt ist.“ Besteht Leerstand, deckt die Wohngebäudeversicherung in der Regel nur Schäden ab, die aufgrund von Feuer und Brand entstanden sind. „Es ist deshalb ratsam, sich mit der Versicherung oder dem Vermittler in Verbindung zu setzen, um die bestehenden Konditionen abzuklären“, informiert Aumiller. „Im Allgemeinen werden Schäden, die durch Vandalismus, Sturm und Hagel entstanden sind, dann von der Versicherung nicht ersetzt.“ Deshalb empfehlen die Experten bei leer stehenden Häusern und Wohnungen auf jeden Fall regelmäßige Kontrollen, wenn möglich einmal täglich, zumindest einmal pro Woche. Auch sollten die Eigentümer die Wasserzufuhr abdrehen und eventuell die Stromsicherungen kappen. Damit können schon mal einige Gefahrenquellen ausgeschlossen werden. (auk)
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