50-Jähriger speichert 3000 Kinderpornos auf seinem Handy
Ein 50-Jähriger muss sich in Augsburg wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften vor Gericht verantworten. Ins Gefängnis muss er aber wohl nicht.
Schnell wieder in der Haftzelle zurück war ein 50-jähriger Angeklagter, der sich wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften vor Gericht verantworten muss. Sein Anwalt hatte eine Begutachtung seines Mandanten wegen dessen Alkoholkrankheit angeregt.
Der Angeklagte ist gelernter Kinderpfleger
Auf mehreren Baustellen ist der 50-Jährige derzeit vor Gericht aktiv. Wegen eines Körperverletzungsdeliktes an seiner Ehefrau steht er unter offener Bewährung. Wegen eines Fehlverhaltens im Straßenverkehr hatte er zuletzt mit dem Landgericht zu tun. Dort war er wegen seines Alkoholkonsums begutachtet worden. Und seine dortige Freiheitsstrafe (sollte das Urteil Rechtskraft erlangen) wird er nicht im Gefängnis, sondern in einer Entziehungsanstalt verbringen müssen.
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