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Aufzug defekt: Der Vermieter ist in der Pflicht

Kommentar Von Eva Maria Knab
04.03.2019

Dass ein Aufzug jahrelang nicht repariert wird, ist ein Skandal. Jetzt muss schnell gehandelt werden.

Wochenlang in der eigenen Wohnung gefangen zu sein, das ist für Betroffene ein Horror. Wenn das auch noch öfter passiert, dann gelten keine Ausreden mehr: Die Eigentümergemeinschaft des Gebäudes muss handeln, und das schnell. Offenkundig ist seit Jahren bekannt, dass der Aufzug in dem Mietshaus an der Augsburger Straße 13 ein Problemfall ist. Mehrfach ist es nicht gelungen, für eine schnelle Reparatur zu sorgen und die Misere insbesondere für behinderte Mieter in Grenzen zu halten. Das grenzt an einen Skandal. Zumal der Vermieter der Wohnungen nicht irgendein Laie ist.

Die Dawonia ist vielmehr eines der größten süddeutschen Wohnungsunternehmen. Dort sollte es genügend Kompetenz geben, um ein Aufzugsproblem zusammen mit der Eigentümergemeinschaft einigermaßen zügig in den Griff zu bekommen. Wenn Dawonia darauf verweist, dass behinderte Mieter bei Liftausfällen einen Treppentrage-Service bezahlt bekommen, ist das keine großartige Leistung. Der Treppensteiger ist umständlich und für höhere Stockwerke nicht praktikabel. Wer sich als Unternehmen mit sozialem Auftrag bezeichnet, sollte auch danach handeln – und einen ordentlichen Lift einbauen.

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