Unechtes Gold bei Ebay: Gericht weist Klage ab
Für mehr als 1000 Euro kaufte ein Ebay-Nutzer eine Unze Gold. Später stellte sich heraus, dass es kein echtes Gold war. Sein Klage blieb dennoch erfolglos.
Das Amtsgericht Augsburg hat die Klage eines Käufers, der auf der Internet-Versteigerugnsplattform Ebay unechtes Gold kaufte, zurückgewiesen. Der Verkäufer hatte in seiner Anzeige nämlich deutlich gemacht, dass er nicht wisse, ob das Gold echt sei oder nicht.
Überschrieben war die Anzeige mit „Goldbarren 1 OZE (Unze) Credit Suisse“. In der Artikelbeschreibung machte der Käufer deutlich, dass er den Barren nicht aus der Verpackung genommen habe. „Daher ist die Echtheit nicht geprüft worden. Ich verkaufe ihn als Unecht. Nur Gebote machen oder kaufen wenn sie damit einverstanden sind“, hieß es weiterhin.
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