
Vor Gericht: Professor kontra Staatsanwalt


Ein 48-jähriger Akademiker bedrängt mit seinem Auto einen Augsburger Juristen. Das kostet ihn jetzt 7200 Euro Geldstrafe
Zu eilig hatte es offenbar ein Professor, 48, in der Vorweihnachtszeit in der Augsburger Innenstadt. Am Steuer seines Mercedes der E-Klasse bedrängte er mit Lichthupe in der Hallstraße einen vor ihm fahrenden Chrysler der Kompaktklasse, der ihm zu langsam unterwegs war. Wenig später am Kitzenmarkt blockierte der Lehrer dann an einer Ampel seinen Kontrahenten – zwei Grünphasen, exakt, wie nachgerechnet wurde, zwei Minuten und 40 Sekunden lang.
Was der Herr Professor nicht ahnte: Am Steuer des Chrysler saß ausgerechnet ein Staatsanwalt mit langjähriger Justizerfahrung. Die Strafe folgte nun auf dem Fuß: Wegen Nötigung muss der 48-Jährige 7800 Euro (120 Tagessätze zu je 65 Euro) Strafe zahlen. Und weitere sieben Monate auf seinen Führerschein verzichten, der ihm im April per Beschlagnahmebeschluss zu Hause abgenommen worden war.
Gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts hatte der Professor zunächst Einspruch eingelegt. Gestern beim Prozess vor Einzelrichterin Sandra Mayer wollte er über seinen Anwalt Gebhard Lingel eine Einstellung des Verfahrens erreichen.
Doch Gespräche des Verteidigers hinter verschlossenen Türen mit dem Gericht und Ankläger Christian Engelsberger verliefen erfolglos. So zog der Angeklagte überraschend seinen Einspruch zurück und bat lediglich um Absenkung der Geldstrafe. Nach Ansicht der Ermittlungsbehörde hat sich der 48-Jährige während des Vorfalls äußerst ungebührlich verhalten.
So war er am Kitzenmarkt ausgestiegen und hatte dem Staatsanwalt angedroht, dieser werde nun 3000 Euro zahlen müssen, weil dieser nun seinerseits zu dicht aufgefahren war. Die nun verhängte Geldstrafe gegen den Professor fiel vor allem deshalb recht saftig aus, weil er bereits vor nicht allzu langer Zeit von einem anderen Gericht schon einmal wegen Nötigung und Beleidigung am Steuer zu fast 2000 Euro verdonnert worden war. (utz)
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