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29.06.2017

Ein neuer Großbuchstabe stellt sich vor

Rechtschreibung Der Rechtschreibrat führt das große „scharfe S“ in die Orthografie ein. Das betrifft vor allem amtliche Dokumente. Es gibt aber auch weitere neue Regeln

Mannheim 21 Jahre nach der umstrittenen Rechtschreibreform ist das amtliche Regelwerk erneut an einigen Stellen geändert worden, wenn auch in viel kleinerem Ausmaß. Nun gibt es das Eszett, das „scharfe S“, offiziell als Großbuchstaben. Es sieht aus wie ein Mittelding zwischen dem bisherigen, kleingeschriebenen „ß“ und einem großgeschrieben „B“. Das Eszett war der einzige Buchstabe der deutschen Sprache, den es nur als Kleinbuchstaben gab. Ein Grund dafür ist vermutlich, dass kein deutsches Wort existiert, das mit „ß“ beginnt.

Vor allem für die korrekte Schreibung von Eigennamen in Pässen und Ausweisen sei das große Eszett wichtig, teilte der Rat für deutsche Rechtschreibung am Donnerstag in Mannheim mit. Bisher hatten zum Beispiel Menschen mit dem Nachnamen „Oßner“ ein Problem: Wenn in einem Ausweisdokument wegen der Großschreibung der Buchstaben anstelle des „ß“ ein „Doppel-s“ steht, bleibt unklar, ob sie „Ossner“ oder „Oßner“ heißen. Die Behörden in Deutschland und Österreich waren daher dazu übergegangen, dass sie trotzdem den Kleinbuchstaben „ß“ verwendeten.

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