Gericht verurteilt Auto-Spucker zu Geldstrafe
Ein 46-Jähriger hat wiederholt den Wagen seines Nachbarn bespuckt. Nun wurde er dafür verurteilt. Der Justizverweigerer schickte dem Richter sogar eine Rechnung.
Wer immer wieder gezielt das Auto seines Nachbarn bespuckt, der macht sich strafbar. Dann ist nämlich, ohne das dafür böse Worte fallen müssten, der Tatbestand der Beleidigung erfüllt. Amtsrichter Walter Hell hat einen 46-jährigen Mann aus Lechhausen zu einer Geldstrafe von 750 Euro (50 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt. Der Mann hat im Vorbeiradeln jeweils einen regelrechten Schwall von Spucke auf ein geparktes Auto des Nachbarn niedergehen lassen.
46-Jähriger bespuckte regelmäßig Auto des Nachbarn
Wie der Nachbar im Gerichtssaal aussagte, hatte sich die Spuck-Arie schon seit längerer Zeit fast täglich wiederholt – und zwar stets zur gleichen Zeit, nachmittags gegen 15 Uhr. Er habe dann vom Balkon seiner Wohnung aufgepasst und die Vorfälle einzeln mit Uhrzeit und Tag auf einer Liste festgehalten.
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