Haarige Sache vor Gericht
Juristisches Nachspiel einer Behandlung im Kosmetikstudio: Weil eine Enthaarung mittels Wachs unprofessionell erfolgt sein soll, wollte eine 20-Jährige nun ein Schmerzensgeld über 700 Euro von der Inhaberin eines Augsburger Kosmetikstudios. Erfolg hatte sie vor dem Augsburger Amtsgericht damit allerdings keinen.
Bei der Frau waren die Haare an den Beinen, in der Bikinizone und im Achselbereich mit Wachs entfernt worden. Die Klägerin behauptete vor Gericht, die Behandlung sei extrem schmerzhaft gewesen. Als sie Mitarbeiterinnen auf die Schmerzen unter den Achseln hinwies, hätten diese nur gelacht und weitergemacht. Sie habe Entzündungen davongetragen. Dem Vorwurf, dass die Behandlung unprofessionell gewesen sei, widersprach die Inhaberin des Studios. Eine Enthaarung tue zwangsläufig weh, doch mehr Schmerzen als nötig seien der Frau nicht zugefügt worden.
Ob die Behandlung letztlich unsachgemäß war, blieb offen, weil auch kein Sachverständigengutachten eingeholt wurde. Die Parteien schlossen einen Vergleich. Das Kosmetikstudio zahlt der Frau nun 40 Euro - das sind die Kosten für die Enthaarung. (skro)
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