Jugendschutz: Beamte forschen in Partyportalen
Die Fotos versprühen Partylaune. Zwei Burschen und ein Mädchen feiern gut gelaunt in einem Club in der Maxstraße. Beim Betreiber des Clubs und dessen Sicherheitsdienst sorgten die Bilder, die in einem Partyportal im Internet zu sehen waren, dagegen für Verstimmung. Sie bekamen Ärger mit der Justiz, weil die drei Partygänger erst 16 und 17 Jahre alt waren. Trotzdem hatten sie noch nach Mitternacht in dem Club gefeiert und Wodka getrunken.
Von Klaus Utzni, Peter Richter und Jörg Heinzle
Dieser Fall zeigt: Um Verstöße gegen den Jugendschutz aufzudecken, bedient sich die Stadt auch ganz moderner "Fahndungsmethoden". Über das Internet spüren die Beamten allzu junge Partygänger auf, die sich spätnachts verbotenerweise in Clubs und Diskotheken aufhalten. Gezielt suchen Jugendschützer in den Bildergalerien von Partyfotografen nach auffallend jungen Gästen, die dann als Zeugen in Verfahren gegen Clubbetreiber und Türsteher vorgeladen werden.
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