In der Neujahrsnacht den „Führer“ begrüßt
Propagandadelikte bringen zwei junge Männer vor das Jugendgericht. Dort fand der Richter deutliche Worte
Ob man sich unüberlegt einen makabren „Spaß“ macht, oder ob ernsthaft eine innere Einstellung dahintersteckt, ist letztlich ziemlich egal: Wer zum Beispiel Fotos im Internet verbreitet, die den Hitlergruß zeigen, macht sich in jedem Fall strafbar. Zwei jungen Männern im Alter von 18 und 21 Jahren las jetzt Jugendrichter Bernhard Kugler die Leviten. Die beiden jungen Männer waren in unterschiedlicher Beteiligung der Volksverhetzung, des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und eines Verstoßes gegen das Verbot einer Organisation angeklagt.
Auf einer Spiele-Plattform im Internet und über den Nachrichtendienst Whatsapp hatte einer der beiden, so die Staatsanwaltschaft, mit einer Äußerung unter der Gürtellinie das albanische Volk verächtlich gemacht und außerdem das Logo der Terrororganisation Islamischer Staat als Profilbild verwendet. Letzteres ist deshalb strafbar, weil der Bundesinnenminister die Organisation im September 2017 in Deutschland verboten hat. Der andere Angeklagte hatte in der Neujahrsnacht 2017 rechtes Gedankengut wie „Heil dem Führer des neuen Jahres“ gepostet und außerdem Fotos von Männern verbreitet, die den verbotenen Hitlergruß zeigten.
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