Blumenkohlauflauf landet auf dem Autodach
Ein Paar hatte sich gestritten, dabei flog das Essen durchs offene Fenster auf einen Wagen. Wer schuld war, bleibt unklar
Eine Auflaufform, die aus dem dritten Stock eines Wohnhauses geflogen ist, hat das Augsburger Amtsgericht beschäftigt. Die Schüssel war auf dem Auto eines Hausbewohners gelandet. Der Autobesitzer hat deshalb die Nachbarin, aus deren Fenster die Form geworfen wurde, verklagt. Der Rechtsstreit nahm nun ein friedliches Ende. Beide Seiten einigten sich auf einen Vergleich.
Der Kläger berichtete vor Gericht, er sei vor der Arbeit am Frühstückstisch gesessen und habe gerade gemütlich sein Müsli gegessen, als er vom Hof her plötzlich einen Knall gehört habe. Der Mann ging zum Fenster, schaute hinaus und sah auf seinem Auto Tonscherben liegen. Außerdem war der Lack mit einer für ihn zuerst undefinierbaren Masse beschmiert. Nachdem für ihn klar war, aus welcher Wohnung die Schüssel kam, verklagte er die Nachbarin auf Schadenersatz: 3400 Euro forderte er wegen der Beschädigungen am Autoheck.
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