„Reicher“ Student bekommt BAföG
Ein Student kassierte Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG), obwohl auf seinen Namen ein Festgeldkonto mit 63 000 Euro angelegt war. Geld vom Staat für einen „reichen“ Studenten? Beim näheren Hinsehen erwies sich der Vorwurf, über den Jugendrichterin Angela Reuber zu entscheiden hatte, als problematisch. Der Student hatte sich nach dem Abitur 2008 an der TU München eingeschrieben und BAföG beantragt. Auf dem Formular kreuzte er an „kein Vermögen“. Er bekam vom Studentenwerk insgesamt 9000 Euro. Später stellte sich heraus, dass er kurz vor Antragstellung Inhaber eines wohl gefüllten Festgeldkontos war. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn wegen Betrugs an.
Der junge Mann (Verteidiger: Josef Deuringer) sagte, sein Vater, der finanzielle Dinge in der Familie geregelt habe, habe Geld aus einer Erbschaft auf dem Konto angelegt, als er noch Jugendlicher gewesen sei. Er habe nie Zugriff gehabt, Kontoauszüge nie gesehen. Das Konto habe der Vater, der inzwischen gestorben sei, aufgelöst und mit dem Geld ein Auto und andere Dinge gekauft. Wenn er Schriftstücke in Zusammenhang mit dem Konto unterschrieben habe, dann habe er dem Vater blind vertraut. Als ihm die Anklage zugestellt worden sei, „hat es mich von den Socken gehaut“. Wie Anwalt Deuringer dem Gericht mitteilte, fordert das Studentenwerk die 9000 Euro zurück. Derzeit schwebe darüber ein Prozess vor dem Verwaltungsgericht, das das Urteil im Strafprozess abwarte. Unisono waren Staatsanwältin Kerstin Schromm, Verteidiger und Gericht der Ansicht, dass der Student „nicht die Hand auf dem Geld hatte“, es ihm also nicht als Vermögen zugerechnet werden könne. Deshalb: Freispruch.
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