Strafbefehl gegen einen Feuerspucker
Augsburg (lby) - Das Augsburger Amtsgericht hat gegen einen 22-jährigen Unterhaltungskünstler einen Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung erlassen. Der Beschuldigte soll bei einer Disco-Show seiner 27-jährigen Partnerin beim Feuerspucken zu nahe gekommen sein und sie so verletzt haben. Der Strafbefehl wurde auf eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten ausgestellt. Sollte der Angeschuldigte Einspruch erheben, komme es zur Hauptverhandlung.
Nach Angaben der Augsburger Staatsanwaltschaft vom Dienstag habe der 22-Jährige aus Ibbenbüren in Nordrhein-Westfalen seine Show fortgesetzt, auch nachdem die Frau auf das Aufhören gedrängt habe. Die Frau war während der Show mit nacktem Oberkörper an ein Kreuz gefesselt. Bei einem Feuerstoß sei ihr Körper vier Sekunden in Flammen gestanden. Sie erlitt erhebliche Verbrennungen und musste zur Behandlung mit dem Notarzt ins Krankenhaus gebracht werden.
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