Strafverfahren gegen Chefarzt eingestellt
Wegen geringen Verschuldens hat die Justiz das Strafverfahren gegen den Chefarzt der Unfallklinik am Zentralklinikum, eingestellt. Der 46 Jahre alte Mediziner akzeptierte im Gegenzug die Zahlung von 15.000 Euro als Geldauflage an eine gemeinnützige Organisation.
Auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte dies sein Münchner Anwalt Marco Eicher. Dem Chefarzt war vorgeworfen worden, für den Tod einer vor drei Jahren verstorbenen Patientin mitverantwortlich zu sein.
Der Verdacht war in einem Prozess gegen einen seiner Ärzte aufgetaucht. Das Landgericht hatte nicht nur den angeklagten Assistenzarzt zu einer Geldstrafe verurteilt, sondern im Verfahren auch von "erschütternden" Organisationsmängeln in der Klinik gesprochen (wir berichteten).
Dies löste Ermittlungen der Staatsanwaltschaft aus, die dazu führten, dass das Amtsgericht im vorigen Oktober den Klinikleiter wegen fahrlässiger Tötung zu einer hohen Geldstrafe verurteilte. Gegen das ohne öffentliche Verhandlung ergangene Urteil legte der Mediziner postwendend Einspruch ein, den er jetzt aufgrund einer Absprache mit dem Gericht zurückzog.
Das Klinikum hat seinerseits auf die beklagten Missstände reagiert. Ärzte verschiedener Fachbereiche haben nach Angaben von Vorstand Anselm Berger einen sogenannten "klinischen Behandlungspfad" erarbeitet. Er schreibt genau vor, wie mit Patienten umzugehen ist, bei denen innere Blutungen auftreten. "Nach menschlichem Ermessen kann so etwas nicht mehr passieren", sagte Berger.
Ohne das "individuelle Versagen" hätte die Patientin nach Auffassung der Krankenhausleitung dennoch nicht sterben müssen. Die 82-Jährige war im April 2005 nach einer komplikationslos verlaufenen Operation gestorben, weil nicht rechtzeitig erkannt wurde, dass die Zahl der roten Blutkörperchen bei der Seniorin dramatisch gesunken war. Ein Laborbericht, der auf die kritische Situation hinwies, war nahezu 24 Stunden unbeachtet im Stationszimmer gelegen.
Wegen einer weiteren Panne unterblieb eine noch in der Nacht vom ärztlichen Notdienst angeordnete Bluttransfusion. Die lebensrettenden Blutkonserven blieben ebenfalls unbeachtet liegen, bis die Seniorin gegen acht Uhr morgens verstarb. Das Amtsgericht sprach von "vorhersehbaren" Fehlern und von Nachlässigkeit, die bei vernünftiger Organisation des Klinikbetriebs vermeidbar gewesen wären.
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