Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Strafverfahren gegen Chefarzt eingestellt

12.05.2008

Strafverfahren gegen Chefarzt eingestellt

Wegen geringen Verschuldens hat die Justiz das Strafverfahren gegen den Chefarzt der Unfallklinik am Zentralklinikum, eingestellt. Der 46 Jahre alte Mediziner akzeptierte im Gegenzug die Zahlung von 15.000 Euro als Geldauflage an eine gemeinnützige Organisation.

Auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte dies sein Münchner Anwalt Marco Eicher. Dem Chefarzt war vorgeworfen worden, für den Tod einer vor drei Jahren verstorbenen Patientin mitverantwortlich zu sein.

Der Verdacht war in einem Prozess gegen einen seiner Ärzte aufgetaucht. Das Landgericht hatte nicht nur den angeklagten Assistenzarzt zu einer Geldstrafe verurteilt, sondern im Verfahren auch von "erschütternden" Organisationsmängeln in der Klinik gesprochen (wir berichteten).

Dies löste Ermittlungen der Staatsanwaltschaft aus, die dazu führten, dass das Amtsgericht im vorigen Oktober den Klinikleiter wegen fahrlässiger Tötung zu einer hohen Geldstrafe verurteilte. Gegen das ohne öffentliche Verhandlung ergangene Urteil legte der Mediziner postwendend Einspruch ein, den er jetzt aufgrund einer Absprache mit dem Gericht zurückzog.

Das Klinikum hat seinerseits auf die beklagten Missstände reagiert. Ärzte verschiedener Fachbereiche haben nach Angaben von Vorstand Anselm Berger einen sogenannten "klinischen Behandlungspfad" erarbeitet. Er schreibt genau vor, wie mit Patienten umzugehen ist, bei denen innere Blutungen auftreten. "Nach menschlichem Ermessen kann so etwas nicht mehr passieren", sagte Berger.

Ohne das "individuelle Versagen" hätte die Patientin nach Auffassung der Krankenhausleitung dennoch nicht sterben müssen. Die 82-Jährige war im April 2005 nach einer komplikationslos verlaufenen Operation gestorben, weil nicht rechtzeitig erkannt wurde, dass die Zahl der roten Blutkörperchen bei der Seniorin dramatisch gesunken war. Ein Laborbericht, der auf die kritische Situation hinwies, war nahezu 24 Stunden unbeachtet im Stationszimmer gelegen.

Wegen einer weiteren Panne unterblieb eine noch in der Nacht vom ärztlichen Notdienst angeordnete Bluttransfusion. Die lebensrettenden Blutkonserven blieben ebenfalls unbeachtet liegen, bis die Seniorin gegen acht Uhr morgens verstarb. Das Amtsgericht sprach von "vorhersehbaren" Fehlern und von Nachlässigkeit, die bei vernünftiger Organisation des Klinikbetriebs vermeidbar gewesen wären.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.