Üble Folgen nach Pizzaessen in Augsburg
Einem Kunden eines Pizzalieferdienstes wurde speiübel. Der Fall landete vor Gericht. War es der Rucolasalat als Beilage?
Erst hatte er einen Mordsdurst und dann einen Riesenkohldampf: Nach etlichen Halben Gerstensaft kaufte sich ein 56-Jähriger Oberhauser bei einem Pizzalieferdienst eine leckere Meeresfrüchtepizza und einen gemischten Ruccola-Salat. Doch das späte Abendessen schlug dem gelernten Metzger und Koch gehörig auf den Magen. „Eine halbe Stunde später ist mir elend schlecht geworden. Ich musste ins Waschbecken brechen und hatte Durchfall. Ich hab‘ gedacht, ich stirb‘“, erinnert sich der Pizza-Kunde jetzt im Gerichtssaal voller Grausen an die üblen Folgen seines Heißhungers auf Pizza und Salat.
Weil er, wie er sagt, beim selben Lieferdienst schon einmal kulinarisch reingefallen war ging er zwar nicht zum Arzt, aber am nächsten Tag dafür zum Marktamt. Er glaubte, nicht die Meeresfrüchte hätten das Magen-Darm-Dilemma ausgelöst, sondern der Salat. Die städtischen Verbraucherschützer statteten dem Pizzadienst am folgenden Tag einen unangemeldeten Besuch ab, konfiszierten einen Ruccola-Salat und schickten die Probe im Kühlbehälter an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Das Ergebnis der Untersuchung war fatal: Im Labor hatte man neben einem „muffigen und alten Geruch“ einen „hochgradigen Gehalt an Schimmelpilzen“ festgestellt, der Salat sei aufgrund der Hygienemängel nicht mehr zum Verkehr geeignet gewesen. Das städtische Verbraucherschutzamt schickte dem Pizza-Wirt einen Bußgeldbescheid über 1000 Euro ins Haus. In der Höhe deshalb ziemlich saftig, weil der Lieferdienst schein einmal negativ aufgefallen war. Der Chef, 36, legte über seinen Anwalt Manfred Piendl Einspruch ein. Er beteuerte nun im Prozess vor Richterin Birgit Geißenberger wortreich und empört, untermauert mit zahlreichen Fotos, sein Salat sei immer frisch. „Der Salat vom Vortag wird zum Beginn der Arbeit immer weggeworfen, der frische Salat werde im Kühlraum aufbewahrt. Ergo könne es gar nicht sein, dass er dem Kunden verdorbene Ware ausgeliefert habe. Der Pizzabäcker spekulierte, der Salat müsse in der Zeit zwischen Abholung durch das Marktamt und der Untersuchung im Labor verdorben sein. Eine Version, die das Gericht doch etwas ungläubig erstaunen ließ. Der Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung erinnerte sich im Zeugenstand, dass es in den Räumen des Pizzadienstes durchaus sehr sauber gewesen sei. Der Salat, den er am Tag nach der Anzeige zur Probe mitgenommen habe, stamme aus dem Kühlraum, nicht aus der Verkaufstheke. Was nun letztendlich zur Magen-Darm-Verstimmung des Kunden geführt hatte - der Alkoholgenuss, die Meeresfrüchte oder Salat -, konnte das Gericht nicht klären. Denn ein Kumpel des Anzeigeerstatters, dem in jener Nacht ebenfalls schlecht geworden war, nachdem er eine Lieferung des Pizzadienstes genossen hatte, erschien trotz zweimaliger Ladung nicht vor Gericht. So konnte nicht ermittelt werden, ob er ebenfalls den Rucolasalat oder nur eine Pizza gegessen hatte. Richterin Geißenberger stellte das Verfahren gegen den Pizzabäcker schließlich ein. (utz)
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