Verantwortung übernehmen
Allein der Gedanke lässt einen erschaudern: Auf dem Spielplatz einer Wohnanlage steigt ein Sechsjähriger unbeschwert auf eine Rutsche, saust hinunter - und reißt sich einen Zeh ab! Ein tragischer Unfall, der in dieser Form vermeidbar gewesen wäre. Es ist müßig, jetzt nach Verantwortlichen zu suchen. Sicherlich, es haftet derjenige, der die Rutsche in der Wohnanlage aufgestellt hat - sei es die Wohnungsbaugesellschaft oder eine Privatperson. Doch es stellt sich nicht nur die Frage der Verantwortlichkeit, sondern auch der Verantwortung. Sollten nicht auch Bewohner mit offenen Augen durch ihre Wohnanlage gehen und eine Rutsche, die seit Jahrzehnten dort steht, ohne gewartet zu werden, bei der Hausverwaltung melden? Und sollten verantwortungsvolle Eltern nicht auch darauf achten, in welchem Zustand die Spielgeräte sind, die ihre Kleinen nutzen? Der Sechsjährige jedenfalls wird nie mehr so unbeschwert rutschen können.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.