
Augsburgs Citymanager kritisiert Stadtregierung wegen des Klimacamps

Plus Heinz Stinglwagner ärgert sich über das Erscheinungsbild und beklagt strenge Auflagen, die Veranstalter ansonsten zu erfüllen haben. Die Stadt verweist auf Unterschiede.

Über das umstrittene Klimacamp in der Augsburger Innenstadt wird weiter diskutiert. Citymanager Heinz Stinglwagner attackiert die Stadtregierung. Er stört sich am Erscheinungsbild des Camps. Ihm komme es so vor, sagt Stinglwagner, dass die Stadt offenbar mit unterschiedlichen Maßstäben messe. Wenn die Stadtmarketinggesellschaft "Augsburg Marketing" Veranstaltungen organisiere, müssten zahlreiche Auflagen erfüllt werden. Beim Klimacamp sehe dies anders aus, behauptet Stinglwagner. Die Stadt widerspricht den Aussagen des Citymanagers. Es gebe keine bevorzugte Behandlung.
Es gibt eine juristische und eine politische Seite in der Klimacamp-Debatte
Dass es in der Auseinandersetzung um das Klimacamp zwei Seiten gibt, ist bekannt. Juristisch scheiterte die Stadt, das Camp räumen zu lassen. Zwei Gerichte gaben den Klimaschützern recht. Die Räumungsverfügung, die die Stadt im Juli 2020 erlassen hatte, sei unberechtigt. Im Gerichtsverfahren ging es allerdings lediglich um zehn Tage im Juli 2020. Über eine dauerhafte Zulässigkeit ist gerichtlich nicht entschieden worden. Die Stadt will sich zum weiteren Vorgehen äußern, sobald eine schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. In der Augsburger CSU dauert das aber manchen zu lange. Sie wollen eine politische Ansage von Oberbürgermeisterin Eva Weber (CSU).
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Die Diskussion ist geschlossen.
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Die Stadt verweist auf die Gesetzeslage für die Kundgabe
von Meinungen, also Versammlungen (s. Titelfoto)
"Versammlungen" bei denen man seit Monaten in (wohl
leicht brennbaren) Plastikhütten nächtigt?
Plastikhütten, die dadurch als sicher angesehen werden,
weil sie mit Drähten (direkt auf der Rinde der dortigen
Bäume) "aufgehängt sind? Umweltauflagen?
Da scheinen sich die Regelungen des bayerischen Ver-
sammlungsgesetzes wohl an der Realität von Slums
zu orientieren . . . . . . . . .
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Besser gesagt:
Die A u s l e g u n g. möglicher (?) Regelungen des von der
Stadt angesprochenen bayer. Versammlungsgesetzes
scheint sich wohl ……
.