Feuerwerk an der City-Galerie: Die Stadt will den Vorfall rechtlich bewerten
Plus Die nächtlichen Böllerschüsse an der Augsburger City-Galerie waren nicht genehmigt. Womit die jungen Menschen nun rechnen müssen, kann die Stadt aber nicht pauschal sagen.
Die Böller, die rund 40 junge Menschen in der Nacht auf Montag vom Parkdeck der City-Galerie abfeuerten, hatten etliche Augsburgerinnen und Augsburger aus dem Schlaf geschreckt. Nachdem es kein genehmigtes Feuerwerk war, wird es womöglich nicht ohne Folgen bleiben. Das städtische Ordnungsreferat wies am Mittwoch darauf hin, dass laut Sprengstoffgesetz Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Eine pauschale Aussage sei jedoch nicht möglich. Jeder Vorfall müsse einzeln betrachtet werden.
Die Donnerschläge waren in verschiedenen Stadtteilen zu hören. Besorgte Anrufer informierten deshalb um Mitternacht die Polizei. Diejenigen, die für das nächtliche Feuerwerk verantwortlich waren, konnten schnell ausfindig gemacht werden: eine Gruppe von rund 40 jungen Leuten, die vom Parkdeck der City-Galerie Feuerwerkskörper abfeuerten. Dass es sich dabei um kein genehmigtes Feuerwerk handelte, bestätigte am Mittwoch auch die Stadt. Beim rechtmäßigen Abbrennen von Pyrotechnik, beispielsweise durch Personen mit sprengstoffrechtlicher Erlaubnis oder mit Befähigungsschein, gelte die städtische Lärmschutzverordnung. Dort ist unter anderem geregelt, dass geräuschvolle Vergnügungen, wie beispielsweise ein Feuerwerk, bis spätestens 22 Uhr beendet sein müssen. "Abweichungen hiervon sind im Einzelfall zu prüfen und werden ebenfalls sehr streng gehandhabt", heißt es aus dem Ordnungsreferat.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Die Frage ist ja wohl:
- Streich
- Ordnungswidrigkeit
- Straftat
da in den letzten Jahren der Verkauf von Feuerwerkskörpern in Deutschland verboten war, gehe ich eher von einer Straftat aus und das hat mit Streich nichts mehr zutun
>> da in den letzten Jahren der Verkauf von Feuerwerkskörpern in Deutschland verboten war, gehe ich eher von einer Straftat aus <<
Die Begründung ist Unfug.
Es gab ein kleines Zeitfenster wo das Zeugs im Großhandel vor dem Corona-Verbot zu kaufen war. Diese Bezugsquelle scheint mir auch hauptsächlich für das bisher übliche Dezember-Geböller verantwortlich zu sein.
EU bedeutet offene Grenzen und erbärmlich gespielte Empörung über legale Feuerwerkskörper aus anderen EU-Ländern. Man kann ebenso im Sommer statt den Nationalfeiertag CH zu feiern Material für die urbane Beschallung deutscher Städte erwerben - auch hier Grenzkontrollen nur in Richtung CH ;-)
Da man bei der Stadt scheinbar nichts Wichtigeres zu tun hat, nun also alle Mann/Frau an die Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeit. Sehr bezeichnend.
Wenn ich bedenke was wir für Streiche gemacht haben, würden wir wohl heute alle Lebenslang im Knast sitzen.
Wie wahr- heute regelt der Staat jedes "Fürzch..". Da braucht nur ein "aufmerksamer" Bürger etwas melden- sofort soll die Ordnungsmacht tätig werden. Vielleicht kommen irgendwann noch Bürgerwächter, die sich um das Wohlverhalten ihrer Mitbürger im Sprengel kümmern. Vereine zur Sprachüberwachung - politisch korrekte Sprache gibt es ja schon.
JOCHEN H die Bürger Wächter gibt es schon, was glauben sie wer sonst die Polizei angerufen hat ? warum werden nicht die bestraft die den verkauf zugelassen haben und die es verkauft haben ?? ach ja sind ja die Politiker .innen und die raffgierigen Konzerne die es einführen und dann sagen ist in Deutschland hergestellt und genehmigt , Hauptsache billig . (edit/mod)