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Augsburg
28.04.2022

Stadt bittet Geflüchtete aus der Ukraine: "Lassen Sie sich registrieren"

In der Notunterkunft beziehungsweise Erstaufnahme auf dem ehemaligen Fujitsu-Gelände gibt es für Kinder einen Spielbereich.
Foto: Silvio Wyszengrad

Warum ist es wichtig, dass sich Ukraine-Flüchtlinge registrieren lassen? Wie voll sind die Unterkünfte? Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Situation in Augsburg.

Gut zwei Monate sind seit der russischen Invasion in die Ukraine vergangen. Seither halten sich Schätzungen zufolge rund 3000 Personen, die aus dem Kriegsland geflüchtet sind, in Augsburg auf. Ihre genaue Anzahl ist nicht bekannt, denn viele von ihnen sind nicht in Unterkünften der Stadt oder des Freistaates Bayern untergebracht, sondern in privat vermittelten Wohnungen. Da die Einreise nach Deutschland für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten visumfrei möglich ist, haben sich noch nicht alle Ukrainerinnen und Ukrainer bei der Ausländerbehörde erstregistriert. Das ist jedoch nötig, um bestimmte Leistungen zu erhalten.

Ukrainer sollen sich bei der Stadt rasch melden

Die Stadt appelliert an alle Neuankömmlinge, sich bei der Ausländerbehörde erstregistieren zu lassen. Dies sei Voraussetzung, um die medizinische Versorgung und den Bezug von Sozialleistungen sicherzustellen. Ein weiterer Grund, warum die Registrierung nun schnell vorgenommen werden sollte: Der Gesetzgeber plant, dass alle erwerbsfähigen Personen aus der Ukraine im Alter von 15 bis 65 Jahren mit ihren Familienangehörigen ab 1. Juni 2022 einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende haben. Eine Terminvereinbarung für diesen Schritt ist möglich über das Online-Formular auf der Homepage der Stadt Augsburg unter: augsburg.de/anfrage-erstregistrierung.

Mit der Erstregistrierung ist es allerdings nicht getan. Nachfolgend haben wir mit den zuständigen Referaten der Stadt Fragen und Antworten rund um das Thema "Ukrainische Geflüchtete in Augsburg" zusammengetragen.

Warum müssen die Geflüchteten mehrere Behördengänge absolvieren? Geht das nicht einfacher?

Für eine Registrierung sind derzeit drei Behördentermine erforderlich. In einem ersten Schritt erfolgt eine "Light-Registrierung" in der Ausländerbehörde der Stadt Augsburg, um alle Personen der Sache nach aufzunehmen und auch zu wissen, wer sich im Land aufhält. Mit dieser "Light-Registrierung" kann dann im Anker-Zentrum ein Termin für eine vollständige Registrierung über eine PIK-Station vereinbart werden. Die vollständige Registrierung wiederum ist Voraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels beim dritten Termin. Eine Vereinfachung wäre hier aus Sicht des Ordnungsreferats wünschenswert. Die Stadt Augsburg hat aber als Kreisverwaltungsbehörde nur eine äußerst begrenzte Einflussmöglichkeit und ist an die Vorgaben des Freistaates gebunden, heißt es.

Am Königsplatz wurde ein Info-Point für ukrainische und andere Geflüchtete eingerichtet.
Foto: Michael Kienastl

Wie stark wird der neue Infopoint für Geflüchtete am Königsplatz angenommen? Mit welchen Anliegen kommen die Menschen?

Die Stadt Augsburg hat vor zwei Wochen in der Bahnhofstraße 2 gemeinsam mit ihren Partnern einen Infopoint für Geflüchtete sowie für Helferinnen und Helfer eingerichtet. Dieser wird sehr gut angenommen und hat sich in der kurzen Zeit bereits etabliert. Speziell um die Mittagsstunden zwischen 11 und 14 Uhr bestehe ein großer Andrang, sagt Bürgermeisterin Martina Wild. Die Fragen der Geflüchteten gehen sehr ins Detail. Sie betreffen derzeit vor allem die Themen Registrierung. Da die Bundesregierung beschlossen hat, dass ab 1. Juni ein Spurwechsel vom Amt für Soziale Leistungen zum Job Center hin stattfindet, ist bei den Geflüchteten eine Verunsicherung zu spüren, wann und wo welcher Antrag zu stellen ist.

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Wie viele Menschen sind in der Notunterkunft auf dem Fujitsu-Gelände untergebracht und wie viele in den dezentralen Unterkünften?

Laut Sozialreferent Martin Schenkelberg sind (Stand Dienstag) 179 Personen in der städtischen Erstaufnahme auf dem ehemaligen Fujitsu-Areal untergebracht, in den dezentralen Unterkünften 267 Personen. Hinzu kommen weitere Unterkünfte durch kurzfristige Anmietungen, sodass 609 Personen von der Stadt untergebracht wurden.

Gibt es freie Kapazitäten bei den Unterkünften?

Die Stadt hat noch Möglichkeiten, Menschen kurzfristig unterzubringen. Als große Herausforderung sieht sie aber die Bereitstellung mittel- bis längerfristiger Anmietungen, denn entsprechende Objekte sind rar. Abhängig vom weiteren Verlauf des Krieges in der Ukraine, seiner Dauer und eventuellen neuen Fluchtbewegungen könnte sich daraus in der Zukunft ein Engpass ergeben. "Es besteht derzeit kein sicherer Planungshorizont und die Stadt ist auf ein funktionierendes und gerechtes Verteilungssystem seitens Bund und Freistaat dringend angewiesen", schildert Schenkelberg die Problematik.

Auf den Augsburger Fujitsu-Gelände werden bald Flüchtlinge aus der Ukraine untergebracht. So sieht es im Inneren aus.
32 Bilder
Unterkunft für Ukrainer: So laufen die Arbeiten auf Augsburgs Fujitsu-Gelände
Foto: Silvio Wyszengrad

Hat die Stadt einen Überblick, wie viele Geflüchtete über die Vermittlungsplattform für private Wohnraumangebote eine Unterkunft gefunden haben?

Derzeit liegt der Stand bei 266 vermittelten Angeboten, wobei sich nicht sagen lässt, wie viele von diesen Angeboten aktuell noch in Anspruch genommen werden, da es keine Meldepflicht gibt. Der aktuelle Stand sowie freie Plätze sind nachzulesen unter: https://augsburg.wohnraum.tuerantuer.org/verwaltung/

Kommt es auch vor, dass Geflüchtete bei der Stadt anklopfen, weil sie nicht in ihrer Privatunterkunft bleiben können?

Solche Fälle gibt es, und die entsprechenden Personen werden, wenn die Stadt Augsburg davon Kenntnis erhält, möglichst zeitnah anderweitig untergebracht. Anlaufstelle für Betroffene in solchen Fällen ist zunächst die städtische Erstaufnahmeeinrichtung in der Bürgermeister-Ulrich-Straße 100 (Fujitsu-Areal). Hier erfolgen dann eine Unterbringung durch die Stadt und Prüfung des Einzelfalles, ehe – je nach Verfügbarkeit – über eine Verlegung in eine andere städtische Unterkunft entschieden werden kann.

Die Augsburger Tafel musste wegen des großen Andrangs einen Aufnahmestopp für Ukrainer aussprechen. Besteht dieser immer noch?

Die Tafel kann nach wie vor neben ihrer üblichen Klientel pro Woche 700 geflüchtete Menschen aus der Ukraine mit Lebensmitteln versorgen. Damit nicht immer dieselben Personen an die Reihe kommen, wird das Verfahren geändert. Ab sofort können sich potenzielle Kunden immer Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 14 bis 17 Uhr an einem extra Stand gegenüber dem Infopoint Berechtigungsgutscheine für die Tafel abholen, die dann für die Ausgabetage am darauffolgenden Montag oder Dienstag gelten. Der Stand ist mit Aktiven des Ukrainischen Vereins besetzt, die vor der Ausgabe überprüfen, ob die jeweilige Person zum berechtigten Kreis zählt. Es werden in einer Woche nur so viele Scheine ausgegeben, dass die maximale Kundenzahl nicht überschritten wird.

Werden den Geflüchteten Impfangebote gegen das Corona-Virus gemacht und wenn ja, werden diese auch angenommen?

Bei den Geflüchteten, die in der städtischen Erstaufnahme ankommen, wird der Impfstatus abgefragt, und es wird auf das Impfangebot hingewiesen, auch durch entsprechende mehrsprachige Flyer. Wie stark diese Angebote angenommen werden, lässt sich gegenwärtig noch nicht sagen, denn im Moment des Ankommens spielen zunächst andere Dinge eine stärkere Rolle wie Behördengänge, Erstorientierung, Kontaktaufnahme zu Verwandten etc. Mit zunehmender Dauer des Aufenthaltes in Deutschland wird, so hofft die Stadt, auch die Impfung für die Geflüchteten attraktiv werden – etwa direkt in den dezentralen Unterkünften.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

28.04.2022

Ich freue mich, dass eine amtliche Stelle, hier die Stadt Augsburg, nunmehr Flüchtlinge BITTET, sich zu registrieren. Bei der Welle 2015 war die Wortwahl noch eine ganz andere. "Obergrenze" war noch harmlos, Worte wie "Mutter aller Probleme", "Asyltourismus" etc. waren die Willkommensformeln.
Woran dieser Wandel in den Worten wohl liegt?
Ist die Gesellschaft samt seiner staatlichen Organe menschlicher geworden?
Oder unterscheiden wir eben zwischen Flüchtlingen aus einem europäischen Land und solchen aus dem Nahen Osten oder Afrika?
Oder hat es einfach eine schnöde Antirussische Ursache?

29.04.2022

@WOLFGANG S., 28.04.2022: „Oder unterscheiden wir eben zwischen Flüchtlingen aus einem europäischen Land und solchen aus dem Nahen Osten oder Afrika?“
Herr S., ich stimme Ihnen zu, das sollten wir wirklich nicht tun. Ich versuche deshalb auch nur auf einige Punkte hinzuweisen, worin sich nach meiner Sicht der Sachverhalt heute zu dem in 2015 unterscheidet:

1. Während heute EU-weit Solidarität gezeigt wird, wurde bei der Flüchtlingskrise 2015 europäisches Recht nicht beachtet. („Die Dublin-III-Verordnung regelt, welcher Staat das Asylverfahren durchzuführen hat, wurde aber von den EU-Mitgliedstaaten nicht angewendet: Schon Mitte 2015 reiste nach Schätzungen der Internationalen Organisation für Migration (IMO) die Hälfte der in Italien gelandeten Flüchtlinge entgegen der Dublin-III-Verordnung ohne Registrierung und Asylantrag weiter in andere EU-Staaten so nach Deutschland, wo im ersten Quartal 2015 rund 40 Prozent der in der EU registrierten Asylbewerber ihren Antrag stellten – in Italien dagegen nur 8 Prozent.“ – https://de.wikipedia.org/wiki/Fl%C3%BCchtlingskrise_in_Deutschland_2015/2016)
2. Es sind jetzt weit geringere Fallzahlen und es gibt heute keine „Grenzöffnungen“, von denen berichtet wird.
(Außerdem wurde 2015 davon berichtet, dass Asylsuchende kurz vor der deutschen Grenze sich von ihren Ausweispapieren trennten. Hier spielte auch das Problem der unerkannten Einreise mit anschließendem illegalem Aufenthalt in Deutschland eine Rolle.)
3. Heute erhält der Fernsehzuschauer täglich Bilder vom Krieg; der Fernsehzuschauer bezweifelt von daher das hier vorliegende Schutzbedürfnis der Ukraine-Flüchtlinge nicht.
(Nach Wikipedia wurden in 2016 dagegen nur einem Anteil von 36,8 % oder absolut 256.136 Asylbewerbern die Rechtsstellung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention zuerkannt.)