Trunkenheitsfahrt führt zum Ermittlungsrichter
Ein 43-Jähriger geriet in eine Polizeikontrolle: Er war betrunken, besitzt keine Fahrerlaubnis - und war nicht das erste Mal auffällig geworden.
Er hätte sich besser nicht hinter das Steuer gesetzt: Als die Polizei am Mittwoch gegen 23 Uhr eine allgemeine Verkehrskontrolle bei einem 43-jährigen Pkw-Fahrer in der Ulmer Straße durchführte, stellten die Beamten fest, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und zudem augenscheinlich alkoholisiert unterwegs gewesen war. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp 1,3 Promille und bestätigte den Verdacht. Im Rahmen der weiteren Anzeigenaufnahme stellten die Beamten fest, dass der 43-Jährige ohne festen Wohnsitz in Deutschland bereits mehrfach wegen ähnlicher Delikte aufgefallen war. Er wurde daher vorläufig festgenommen und auf Anordnung der Staatsanwaltschaft dem zuständigen Ermittlungsrichter zur Prüfung der Haftfrage vorgeführt. (bau)
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