Kein Integrationskurs: Bußgeld für türkische Analphabetin
Die Türkin Fatma M. ist 55 Jahre alt. Sie kann weder schreiben noch lesen, sie spricht kein Wort Deutsch, ist Witwe und lebt von 500 Euro Rente. Fatma M., die seit 30 Jahren im Landkreis Augsburg wohnt, ist schwer zuckerkrank, leidet an Bluthochdruck, an Depressionen und Schlafstörungen. Weil sie nicht in der Lage ist, einen nach dem Ausländerrecht vorgeschriebenen Integrationskurs zu besuchen, muss sie jetzt ein Bußgeld in Höhe von 1000 Euro zahlen - falls ein Urteil des Amtsgerichts rechtskräftig wird. Im Extremfall muss sie sogar mit der Ausweisung rechnen.
Fatma M. teilt das Schicksal vieler Frauen der ersten Generation von Gastarbeitern. In Izmir geboren, kam sie mit ihrem Mann nach Deutschland, zog zwei Kinder groß. Weil sich der Ehemann um alles kümmerte, blieb sie Analphabetin, lernte nie die deutsche Sprache. Ihr Mann starb schließlich.
Im Herbst 2007 wollte sie den nach neueren Gesetzen für Ausländer vorgeschriebenen Integrationskurs besuchen. "Weil ich nicht schreiben und lesen kann und nichts verstand, musste ich wieder gehen", lässt sie jetzt von einem Dolmetscher im Gerichtssaal übersetzen. Über ihren Anwalt Ernst Lauffer hat sie Einspruch gegen das Bußgeld des Landratsamtes in Höhe von 1000 Euro eingelegt.
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