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Anklage nach Kö-Tat: Entscheidung mit Augenmaß

Kommentar Von Jörg Heinzle
29.05.2020

Die tödliche Gewalttat am Augsburger Königsplatz ist durch nichts zu rechtfertigen. Aber die Justiz darf auch nicht wegen des öffentlichen Drucks über das Ziel hinausschießen.

Ein Mann wurde mitten aus dem Leben gerissen – wegen eines Streits, der sich an einer Nichtigkeit entzündet hat. Ein 17-jähriger Jugendlicher hat im Dezember einen 49-Jährigen am Königsplatz so heftig geschlagen, dass dieser starb. Solch eine Tat ist mit nichts zu rechtfertigen – unabhängig davon, wer sich nun von wem provoziert fühlte. Und es ist folgerichtig, dass der Jugendliche deshalb nun angeklagt wird und er sich wohl vor Gericht dafür verantworten muss. Auch zwei weitere junge Männer, die einen Freund des Getöteten geschlagen haben sollen, sind angeklagt.

Wer nur in der Nähe war, kann nicht bestraft werden

Es ist aber genauso folgerichtig, dass mehrere Freunde der mutmaßlichen Schläger, die zwar vor Ort, aber nicht an der Tat beteiligt waren, nun mit keiner Strafe mehr rechnen müssen. Für den tödlichen Schlag kann man sie nicht verantwortlich machen. Es war von Beginn an fragwürdig, dass die Staatsanwaltschaft hier alle über einen Kamm geschoren und nicht differenziert hat. Es mag auch dem großen öffentlichen Druck geschuldet gewesen sein, dass man möglichst viele Verdächtige in Untersuchungshaft sehen wollte.

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