Diebstahl im Nestmodell? Rosenkrieg endet vor dem Strafgericht
Plus Eine Frau ist angeklagt, weil sie ihren Noch-Ehemann bestohlen haben soll. Hinter den Vorwürfen stehen eine längere Geschichte und ein ungewöhnliches Kinderbetreuungsmodell.
"The winner takes it all" heißt es im vielleicht bekanntesten aller Scheidungs-Lieder, der Gewinner bekommt alles. Und auch, wenn es im Abba-Song um emotionale Siege oder Niederlagen geht und nicht um gemeinsames Eigentum, so drehen sich in der Realität viele Trennungsstreitigkeiten doch genau darum: Wer bekommt den Esstisch, das Auto, den Mahagoni-Schrank, den Hund, das Haus? Dass man sich im Falle eines Rosenkriegs in Gerichtssälen sieht, ist eher keine Ausnahme, allerdings zumeist vor dem Familiengericht oder allenfalls in einer Zivilstreitigkeit. Dass einer der Beteiligten auf der Anklagebank landet, dürfte selten vorkommen. Im Fall einer 54-jährigen Frau aus dem Raum Augsburg war es nun so. Es ging um das sogenannte Nestmodell und um den Vorwurf des Diebstahls.
Die Frau soll, so die Anklage, zu zwei verschiedenen Zeitpunkten im Frühjahr 2021 ihrem inzwischen getrennt lebenden Ehemann aus dem gemeinsamen Haus diverse Gegenstände geklaut haben, etwa eine Uhr, einen Router, Möbel und einen Gasgrill. "Diebstahl in zwei Fällen", hieß es im ursprünglichen Strafbefehl, der immerhin eine sechsmonatige Bewährungsstrafe vorgesehen hatte. Nach einem Einspruch der Frau landete die ganze Sache vor dem Amtsgericht.
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