Handy am Steuer: Wie teuer ist das 2024 für Autofahrer?
Handys haben im Straßenverkehr nichts verloren. Doch wer dennoch sein Handy im Auto rausholt und erwischt wird, muss mit Bußgeldern rechnen. Wie hoch die sind und wann Fahrverbot droht, lesen Sie hier.
Wer ein Fahrzeug steuert, darf sein Smartphone nicht benutzen. Soweit so gut. Dennoch sieht man im Straßenverkehr immer wieder Fahrer, deren Blick auf dem Bildschirm klebt.
Fahrer, die mit dem Handy am Ohr oder in der Hand, erwischt werden, müssen mit einem Bußgeld rechnen. Wie hoch das ausfällt, mit wie vielen Punkten Sie rechnen müssen und wann sogar Fahrverbot droht, lesen Sie in diesem Artikel.
Handy am Steuer: Darf man es in der Hand halten?
Wer mit dem Smartphone am Steuer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen. Auslagen und Bearbeitungsgebühren sind hier allerdings noch nicht hinzugerechnet. Das gilt übrigens nicht nur für Smartphones. Auch Elektrogeräte wie unter anderem Smartwatches, Notebooks oder MP3-Player (falls jemand diese noch benutzt), dürfen nicht im Straßenverkehr genutzt werden.
Wer seine Elektrogeräte benutzen will, muss den Motor abgestellt haben. Dafür reicht nicht die Start-Stopp-Funktion im Stau oder an der Ampel. Wer telefonieren oder eine Nachricht beantworten will, sollte daher kurz auf einen Parkplatz fahren und den Motor vollständig abstellen.
Handy am Steuer: So viel Bußgeld erwartet Sie 2024
Beim Smartphone am Steuer kommt es zudem darauf an, ob der Straßenverkehr gefährdet wird oder nicht. Laut dem ADAC gelten 2024 folgende Bußgelder für das Handy am Steuer:
- Beim Führen eines Kraftfahrzeugs gibt es 100 Euro Bußgeld sowie einen Punkt in Flensburg.
- Mit Gefährdung drohen 150 Euro Bußgeld sowie zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
- Mit Sachbeschädigung gibt es 200 Euro Bußgeld und ebenfalls zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot.
- Wer beim Radfahren das Handy zückt, muss mit 55 Euro Bußgeld rechnen.
Wer in der Probezeit mit Handy am Steuer geblitzt oder erwischt wird, muss ebenfalls mit dem Bußgeld und einem Punkt rechnen. Außerdem verlängert sich laut dem ADAC die Probezeit von zwei auf vier Jahre und auch ein Aufbauseminar für den Fahrer werde verordnet.