Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Auto
  3. Verkehrsrecht: Lkw-Fahrer haftet nicht gegenüber Kasko-Versicherung

Verkehrsrecht
29.04.2024

Lkw-Fahrer haftet nicht gegenüber Kasko-Versicherung

Unfall gebaut? Bei einem kaskoversicherten Lkw zahlt die Versicherung in der Regel den Schaden.
Foto: Frank Rumpenhorst, dpa

Bei einem selbst verschuldeten Unfall zahlt die Kaskoversicherung in der Regel für den Schaden am Fahrzeug. Auch bei einem Firmen-Lkw und leichter Fahrlässigkeit, wie ein Gerichtsbeschluss zeigt.

Bei einem leicht fahrlässig verursachten Unfall mit einem bei ihr kaskoversicherten Firmen-Lkw kann eine Versicherung nicht den angestellten Lkw-Fahrer belangen.

Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden, über die die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet. (Az.: 4 U 476/23)

Im konkreten Fall war der bei einem Transportunternehmen angestellte Fahrer mit seinem Laster von der Straße abgekommen und mit zwei Bäumen kollidiert. Er hatte den Unfall direkt dem Arbeitgeber gemeldet und erst am Folgetag der Polizei.

Versicherung verlangt Geld vom Fahrer

Die Versicherung regulierte zwar den Schaden, verlangte das Geld aber vom Fahrer zurück. Begründung: Dieser habe seine Pflichten aus dem Versicherungsvertrag verletzt, indem er den Schaden nicht unverzüglich angezeigt und sich nicht vollständig erklärt habe.

Das Gericht wies die Klage ab. Der Fahrer könne den Vertrag gar nicht verletzt haben, schließlich sei er nicht der Vertragspartner. Und auch der Firma gegenüber habe der Mann keine Pflichten verletzt. Er habe zwar den Unfall leicht fahrlässig verursacht, doch dafür bestehe im Arbeitsverhältnis kein Anspruch auf Schadensersatz.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.