Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Auto
  3. Zoff um Abschleppkosten: Leerfahrt-Berechnung nach zweitem Abschleppvorgang okay?

Zoff um Abschleppkosten
08.03.2024

Leerfahrt-Berechnung nach zweitem Abschleppvorgang okay?

Fang am Haken: Doch was ist mit den Abschleppkosten, wenn der Fahrer noch vor dem Abtransport zurückkommt?
Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild, dpa

Falsch geparkt? Kann passieren. Ärgerlich, wenn der Abschleppwagen bereits gerufen wurde. Doch muss man die volle Abschleppgebühr zahlen, wenn der Abschlepper sofort ein anderes Auto mitnimmt?

Kommt ein Abschleppwagen, um ein falsch geparktes Auto an den Haken zu nehmen, entstehen Kosten. Das gilt auch, wenn der Fahrer noch rechtzeitig vor dem Abtransport erscheint. Doch solche sogenannten Leerfahrten können nicht immer in voller Höhe abgerechnet werden.

Ausgeschlossen ist das beispielsweise, wenn der Abschleppwagen gleich vor Ort statt dem ursprünglich geplanten ein anderes falsch abgestelltes Auto mitnimmt. Das zeigt ein Urteil (Az.:  5 K 82/23.NW) des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße, auf das der ADAC hinweist.

Ein Abschleppwagen soll sich um den Falschparker kümmern

In dem Fall parkte ein Autofahrer seinen Pkw an der rechten Straßenseite so ungeschickt, dass zu wenig Durchfahrtbreite übrigblieb. Ein Mitarbeiter des Ordnungsamts wollte das Hindernis beseitigen lassen und benachrichtigte einen Abschleppdienst. Der rückte mit einem Fahrzeug an. Doch bevor das Auto abgeschleppt werden konnte, erschien dessen Fahrer und konnte seinen Pkw noch selbst wegfahren.

Die Kosten für die Maßnahme in Höhe von rund 300 Euro beglich der Mann noch vor Ort. Doch anstelle des Autos des späteren Klägers nahm der Fahrer des Abschleppwagens dann kurzerhand den dahinter stehenden Wagen mit, der ebenfalls falsch parkte.

Daher forderte der Mann den gezahlten Betrag wieder zurück. Sein Argument: Wenn im Anschluss an das Umparken unmittelbar ein anderes Auto mitgenommen wird, handelt es sich nicht um eine Leerfahrt. Das wurde aber nicht akzeptiert. Es wären bereits konkrete Vorbereitungen getroffen worden für das Abschleppen – erst dann sei der Mann zu seinem Auto gekommen. Der Streit endete vor Gericht.

Wie geht der Streit um die Abschleppkosten vor Gericht aus?

Das Gericht gab dem Kläger recht, der nur noch eine kleine Summe zahlen musste. Die Begründung lautete sinngemäß: Es ist keine Leerfahrt, wenn ein anderes als das eigentlich beabsichtige Auto unmittelbar danach an den Haken desselben Abschleppwagens kommt und dem zweiten die Kosten dafür berechnet werden.

Allerdings kann das Abschleppunternehmen Kosten für Aufwendungen verlangen, wenn der Abschleppvorgang schon begonnen hatte. Auf eine bereits bestehende technische Verbindung zwischen den beiden Fahrzeugen kommt es dabei nicht an. Die Kosten für diese Vorbereitungen allein schätzte das Gericht laut ADAC auf rund 60 Euro.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.