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Bahnverkehr
22.06.2022

Weiteres Gutachten gegen Gäubahnpläne: Kommunen ernüchtert

Ein Zug fährt auf der Gäubahnstrecke in Baden-Württemberg.
Foto: Christian Johner, dpa (Archivbild)

Noch bringt die Gäubahn Tausende Fahrgäste am Tag aus dem Süden Richtung Stuttgart. Das wird auch so bleiben, nur müssen die Reisenden nach Bahn-Plänen künftig umsteigen. Geht gar nicht, kritisieren Kommunen. Aber ändern können sie es wohl nur schwer.

Im Streit um die Pläne für die Gäubahnstrecke vom Bodensee in Richtung Stuttgart wächst der Widerstand gegen die Deutsche Bahn. Nachdem Naturschützer bereits ein Gutachten vorgelegt und das Eisenbahnbundesamt (Eba) eingeschaltet hatten, präsentierten auch sieben Anrainerkommunen eine eigene Studie und warfen der Bahn Wortbruch vor. In den neuen Gutachten der Städte an der Gäubahn zeigt sich der Frankfurter Experte für Infrastrukturrecht, Georg Hermes, überzeugt, dass für die Pläne der Bahn die rechtlichen Voraussetzungen fehlen. Zu einem ähnlichen Ergebnis war bereits der Jurist Urs Kramer im Auftrag mehrerer Verbände gekommen.

Beim Bau des unterirdischen Tiefbahnhofs in Stuttgart als Teil des milliardenschweren Bauprojekts Stuttgart 21 plant die Bahn, die Züge aus dem Süden ab 2025 am Regionalbahnhof Stuttgart-Vaihingen enden zu lassen, bis der Anschluss zum neuen Hauptbahnhof fertig ist. Tausende Fahrgäste im Fern- und Regionalverkehr täglich müssten dann für mehrere Jahre auf S-Bahn, Busse und Stadtbahnen umsteigen. Aus Sicht der Kritiker sehen die bisherigen Genehmigungen aber eine nahezu gleichzeitig fertiggestellte Führung der Gäubahn über den Flughafen vor. "Die Versprechungen einer nur sechsmonatigen Unterbrechung an den Stuttgarter Hauptbahnhof sehen wir massiv gebrochen", kritisierten die Oberbürgermeister von Singen, Rottweil, Tuttlingen und Villingen-Schwenningen, Horb am Neckar, Herrenberg und Böblingen am Mittwoch.

Auch aus Sicht von Gutachter Hermes ist vor der geplanten und langjährige Unterbrechung im Zuge des Bahn-Bauprojekts Stuttgart 21 ein eisenbahnrechtliches Stilllegungsverfahren nötig. Sehr wahrscheinlich müsse die Gäubahn wegen der Übergangsphase bis zur Anbindung über den Flughafen auch ein gesondertes Planfeststellungsverfahren erhalten. Klagen könnten die Kommunen allerdings nicht gegen die Abbindung der Gäubahn. Denn die Nachteile vor allem für Pendlerinnen und Pendler hätten zwar über mehrere Jahre Folgen für die Städte an der Strecke, dies greife aber nicht in das Selbstverwaltungsrecht der Anliegerkommunen ein, sagte Hermes.

Allerdings könnten die Kommunen ihre Interessen im Rahmen des Stilllegungsverfahrens geltend machen. Sollte die Bahn die Stilllegung beantragen und genehmigt bekommen, hätten Dritte das Recht, die Strecke zu übernehmen und zu betreiben, sagte Hermes. Die Kommunen müssten glaubhaft machen, dass sie beabsichtigen, die Strecke während der Übergangszeit bis zur Anbindung der Gäubahn über den Flughafen betreiben zu lassen.

Die Oberbürgermeister nannten die Ergebnisse des Gutachtens zwar "ernüchternd" und bemängelten, Rechte für Anlieger oder Fahrgäste seien im Eisenbahnrecht nicht vorgesehen. "Wir werden nun im politischen Raum die Gespräche suchen", kündigten sie aber an. Die neue Führung über den Flughafen müsse zuerst fertiggestellt sein, damit der Betrieb der Gäubahn nicht unterbrochen werde. Hier sei vor allem die Landesregierung in der Pflicht. Finanzierungen sowie Plan- und Vertragsänderungen dürften gegenüber der DB von der Stadt Stuttgart, der Region und dem Land nur mit der Betriebspflicht der ganzen Gäubahn bis zum Hauptbahnhof zugesagt werden.

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