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Corona
16.03.2023

Gegen Corona geimpfter 87-Jähriger stirbt: Klage abgewiesen

Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.
Foto: Rolf Vennenbernd, dpa (Symbolbild)

Der Sohn eines 87-Jährigen, der acht Monate nach der dritten Corona-Impfung starb, ist mit einer Schmerzensgeldklage am Landgericht Ravensburg gescheitert.

Er wollte eine Summe von 22.500 Euro erstreiten. Allerdings habe der Sohn nichts zu konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen seines Vaters als Folge der Impfungen vorgebracht, "nicht einmal zu Schwellungen und Spannungen im Bereich der Einstichstelle in den Tagen nach der jeweiligen Impfung", heißt es in der am Donnerstag veröffentlichten Begründung der Richter. Allein für den Stich mit der Nadel und das Einbringen des Impfstoffes sei, selbst wenn eine wirksame Einwilligung nicht vorgelegen haben sollte, eine Entschädigung in Geld nicht geboten.

Der Sohn hatte gegen einen Allgemeinarzt geklagt, der den Senior im Juni und Juli 2021 und dann nochmals im Januar 2022 gegen Corona geimpft hatte. Der 87-Jährige starb im September 2022. Der Kläger habe als Erbe seines Vaters geltend gemacht, dass es vor den Impfungen keine oder allenfalls eine unzureichende Aufklärung gegeben habe, so das Gericht. Die von seinem Vater erklärte Einwilligung sei daher unwirksam. Je Impfung stellte sich der Kläger ein Schmerzensgeld von 7500 Euro vor.

Das Urteil vom Donnerstag (AZ 3O1/23) ist noch nicht rechtskräftig.

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