Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Baden-Württemberg
  3. Corona: Noch keine Bußgelder wegen Verstößen gegen Impfpflicht

Corona
06.05.2022

Noch keine Bußgelder wegen Verstößen gegen Impfpflicht

Die allgemeine Corona-Impfpflicht ist vorerst gescheitert. Doch in Kliniken und Heimen brauchen Beschäftigte bereits seit Mitte März einen Nachweis. Bußgelder werden deshalb noch keine fällig. Und diese müssen Betroffene so schnell auch nicht fürchten.

Knapp zwei Monate nach Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht haben Behörden im Südwesten noch keine Bußgelder gegen ungeimpfte Beschäftigte im Gesundheitsbereich verhängt. Auch wenn sich bei den Gesundheitsämtern im Land Zehntausende Beschäftigte ohne Impfnachweis aus Kliniken oder Pflegeheimen gemeldet haben, dauern die Verfahren gegen sie noch an, wie Anfragen bei mehreren Kommunen zeigen.

Beim Gesundheitsamt in Karlsruhe haben sich bislang rund 1800 Beschäftigte gemeldet, die keinen Nachweis einer Impfung oder Genesung haben oder über ein Attest zur Befreiung von der Corona-Impfung verfügen. Bußgelder wurden deshalb aber noch keine verhängt, wie ein Sprecher mitteilte. Die Betroffenen seien bislang nur aufgefordert worden, den Nachweis nun zu erbringen. Mehrere Hundert Antwortschreiben muss die Behörde bereits auswerten.

Auch das Gesundheitsamt der Stadt Stuttgart hat noch keine Bußgelder verhängt. Dort wurden dem Amt bislang 2240 Beschäftigte ohne Nachweis gemeldet. Wie viele davon keine Impfung haben, lasse sich aber nicht sagen, teilte ein Sprecher mit. Die Verwaltungsverfahren dauerten an.

Ein ähnliches Bild zeigt sich in Konstanz, Mannheim, Reutlingen und beim Gesundheitsamt in Freiburg. Auch dort wurden bislang keine Bußgelder verhängt. Man nehme zunächst Kontakt mit den Betroffenen auf, teilte eine Sprecherin der Stadt Mannheim mit. Dabei versuchten sie, individuelle Lösungen zu finden, um den Schutz gefährdeter Gruppen zu gewährleisten. Dazu zählten etwa patientenferne Tätigkeiten oder besondere Hygienemaßnahmen für Beschäftigte, um Betretungsverbote zu vermeiden.

Seit Mitte März gilt in Baden-Württemberg die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht. Kliniken, Heime und Einrichtungen, Praxen und ambulante Dienste müssen seitdem Mitarbeitende beim Gesundheitsamt melden, die nicht geimpft oder genesen sind oder bei denen es Zweifel an der Echtheit der vorgelegten Nachweise gibt. Bis zum Ablauf einer zweiwöchigen Meldefrist Ende März wurden den Behörden nach Angaben des Sozialministeriums rund 32 000 ungeimpfte Beschäftigte gemeldet. Neuere Daten liegen dem Ministerium nicht vor.

Die Gesundheitsämter betrachten bei der Kontrolle der Impfpflicht jeden Fall einzeln. Zunächst wird versucht, die Betroffenen von der Maßnahme zu überzeugen. Ist kein Umdenken in Sicht, kann das Amt "innerhalb einer angemessenen Frist" das Betreten des Arbeitsplatzes und die dort ausgeübte Tätigkeit untersagen. Auch ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro ist möglich.

Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Jochen Haußmann, sagte, Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) müsse sicherstellen, dass Gesundheitsämter die Ermessensspielräume nutzten und die Vorgaben einheitlich umsetzten. "Wenn jetzt ein Flickenteppich durch unterschiedliche Handhabungen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht entsteht, führt das verständlicherweise zu unnötigem Unmut bei den Beschäftigten und Arbeitgebern". Haußmann empfahl den Beschäftigten zugleich, sich impfen zu lassen.

Lucha erwiderte, dass es mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu keinen Versorgungsengpässen kommen werde. Die Frage der Versorgung sei Bestandteil des einzelfallbezogenen Verwaltungsverfahrens, das der Bundesgesetzgeber vorgesehen habe und das die Gesundheitsämter umsetzten. "Wenn ein Versorgungsengpass droht, können Gesundheitsämter ungeimpften Mitarbeitern zunächst befristet und unter Auflagen die weitere Tätigkeit gestatten." Auch eine Flickenteppich entstehe nicht. "Zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht haben wir nämlich zusammen mit den Gesundheitsämtern und den kommunalen Landesverbänden einen ausführlichen Handlungsleitfaden erarbeitet", sagte Lucha.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.