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Politische Bildung
18.04.2024

AfD scheitert zum zehnten Mal bei Wahl für Landeszentrale

Anton Baron, (vorn rechts, AfD), Fraktionsvorsitzender der AfD im Landtag von Baden-Württemberg, sitzt im Landtag.
Foto: Bernd Weißbrod, dpa

Immer wieder lässt der Landtag Kandidaten der AfD für das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung durchfallen. Ein Gerichtsurteil bestätigte dieses Vorgehen. Wird dieses Spiel nie enden?

Die AfD im Landtag scheiterte zum zehnten Mal beim Versuch, Vertreter ins Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung wählen zu lassen. Der Abgeordnete Alfred Bamberger erhielt am Donnerstag 19 Ja-Stimmen und 109 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen und 2 ungültigen Stimmen. Sein Fraktionskollege Rüdiger Klos kam auf 15 Ja-Stimmen und 104 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen und 12 ungültigen Stimmen.

Nach Angaben der Landtagsverwaltung war die Wahl am Donnerstag die Zehnte. Daniel Lindenschmid, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion, sprach im Anschluss von einem "schönen Jubiläum", beantragte eine unmittelbare Wahlwiederholung - scheiterte aber an der Mehrheit im Plenum.

Auch bei der Wahl von Mitgliedern in den Oberrheinrat scheiterte die AfD am Donnerstag mit beiden Kandidaten. Rainer Balzer erhielt lediglich 20, Bernhard Eisenhut 19 Ja-Stimmen.

Die Landeszentrale für politische Bildung ist eine Anstalt öffentlichen Rechts und beim Landtag angesiedelt. Im Kuratorium soll die Überparteilichkeit sichergestellt werden. Das Gremium tagt mehrfach im Jahr und besteht aus 24 Mitgliedern - 17 davon aus dem Landtag. Diese werden vom Landtag gewählt, die Fraktionen waren bislang entsprechend ihrer Stärke im Kuratorium vertreten. Demnach stünden der AfD-Fraktion zwei Sitze zu.

Die Grünen hatten 2022 erklärt, dass die gewählten AfD-Vertreter zuletzt ihr Amt missbraucht hätten, um die Landeszentrale schlechtzumachen. Die AfD hatte damals angekündigt, immer wieder zu versuchen, die Wahl auf die Tagesordnung zu setzen.

Die Fraktion hatte zudem vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes gegen die wiederholte Ablehnung ihrer Kandidaten geklagt - allerdings ohne Erfolg. Die wiederholte Nichtwahl der AfD-Kandidaten für das Kuratorium verletze nicht das Recht auf Gleichbehandlung der Fraktionen, hatten die Richter argumentiert. Der Landtag vertrat in der Verhandlung den Standpunkt, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung nicht für das Kuratorium gelte, da es sich um ein außerparlamentarisches Gremium handle. Dort finde keine parlamentarische Arbeit statt.

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