Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Baden-Württemberg
  3. Schutzmaßnahmen: Maskenpflicht wird zu Flickenteppich in Theatern und Museen

Schutzmaßnahmen
01.04.2022

Maskenpflicht wird zu Flickenteppich in Theatern und Museen

Ein Hinweisschild mit der Aufschrift «Endlich wieder volles Haus!» steht im Eingang des Schauspielhauses.
Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Wie halten wir's mit der Maske? Mit dem Wegfall der meisten allgemeinen Corona-Schutzregeln stehen Kultureinrichtungen im Land vor einer sehr aktuellen Gretchen-Frage. Ihr Ministerium hat eine klare Haltung dazu. Und dann auch wieder nicht.

Trotz des Endes der meisten allgemeinen Corona-Schutzregeln an diesem Wochenende ist die Maskenpflicht in einigen baden-württembergischen Museen, Theatern und Bibliotheken noch nicht vom Tisch. Nur zwei Tage vor Ablauf der Vorschrift hat das Land den staatlichen Kultureinrichtungen empfohlen zu prüfen, ob sie über ihr Hausrecht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske beibehalten können. Ein entsprechendes Schreiben sei den Häusern am Donnerstagabend zugesandt worden, bestätigte das Kulturministerium der dpa in Stuttgart.

Bei einer Umfrage der dpa äußerten sich mehrere Verantwortliche kritisch zur kurzfristigen Empfehlung und merkten an, das Land habe sich selbst nicht zu einer eindeutlichen juristischen Prüfung durchringen können.

In dem Schreiben des Ministeriums wird das Maskentragen deutlich empfohlen. "Wir appellieren in jedem Fall an die Besucherinnen und Besucher von Kunst- und Kultureinrichtungen, freiwillig in Innenräumen Maske zu tragen", sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski (Grüne). Das sei nicht nur zum Selbstschutz, "sondern besonders, um einen ungestörten Kulturbetrieb zu gewährleisten und pandemiebedingte Unterbrechungen zu vermeiden."

Bundesweit und auch in Baden-Württemberg sind vom kommenden Sonntag (3. April) an in Innenräumen Masken nicht mehr Pflicht, auch die Zugangsbeschränkungen fallen weg. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat aber bereits an die Menschen im Land appelliert, freiwillig in Innenräumen Maske zu tragen.

Baden-Württembergs Kultureinrichtungen reagieren nicht einheitlich auf das mögliche Aus für die Maskenpflicht, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergeben hat. Während einige sich kurzfristig noch abstimmen, halten sich andere an die vom Bund vorgegebene Regelung. Einige Häuser wie das Nationaltheater in Mannheim und das Badische Staatstheater in Karlsruhe wollen zunächst weiter Masken vorschreiben.

"In Anbetracht des derzeitigen Infektionsgeschehens und aufgrund unserer Publikumsstruktur werden wir zum Schutz unserer Besucherinnen und Besucher von unserem Hausrecht Gebrauch machen", sagte der Geschäftsführende Intendant des Nationaltheaters, Marc Stefan Sickel. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske werde bis auf weiteres beibehalten. "Wir folgen damit nicht zuletzt den Empfehlungen des Bundesgesundheitsministers", sagte Sickel. Dieser habe sich dafür ausgesprochen, das Hausrecht wahrzunehmen. Auch das Badische Staatstheater plant, die Maskenpflicht im Haus "bis mindestens Ostern aufrechtzuerhalten".

Das Deutsche Literaturarchiv in Marbach hält es genauso: "Wir legen fest, dass auch für Besucherinnen und Besucher und andere Maskenpflicht gilt", teilte das Haus am Freitag mit. Der Schutz könne an den Sitzplätzen in den Lesesälen auch abgenommen werden. "Wir empfehlen jedoch, die Maske dennoch zu tragen", sagte eine Sprecherin.

Im Badischen Landesmuseum in Karlsruhe bleibt die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher ebenfalls erhalten - und zwar bis zum 30. April. Sollte es das Infektionsgeschehen zulassen, könnte die Maßnahme auch zu einem früheren Zeitpunkt beendet werden, informierte eine Sprecherin. Einige andere Kultureinrichtungen wollen sich nach dem jüngsten Schreiben aus dem Ministerium zunächst erneut abstimmen.

Das hat das Stuttgarter Kunstmuseum bereits getan: "Es wird ab Sonntag im Kunstmuseum Stuttgart und im Museum Haus Dix keine Maskenpflicht mehr geben", sagte die Direktorin Ulrike Groos. Allerdings werde darum gebeten, Abstände einzuhalten und Masken freiwillig zu tragen. "Wir möchten damit unseren Besucherinnen und Besuchern eine angenehme und sichere Zeit im Museum ermöglichen", sagte Groos. Auch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Aufsichtsdienst sollten so möglichst gut geschützt werden.

In den Staatstheatern Stuttgart kann das Publikum künftig ebenfalls auf den Schutz über Mund und Nase verzichten, wenn es möchte. "Wir verhalten uns so, wie es die Corona-Verordnung vorgibt", sagte der Geschäftsführende Intendant Marc-Oliver Hendriks der dpa. "Wir werden aber vor den Aufführungen eine dringende Empfehlung aussprechen." So wird es auch das Alte Schauspielhaus in Stuttgart halten. "Wir sind davon überzeugt, dass es richtig ist, unsere Gäste darum zu bitten, weiterhin eine Maske zu tragen", sagte Intendant Axel Preuß der dpa. So sieht das auch Kay Metzger, Intendant am Theater Ulm.

Das Festspielhaus in Baden-Baden hat dagegen noch nicht entschieden. Es werde noch überlegt, hieß es. Spätestens mit Beginn der Osterfestspiele am 9. April werde es eine Regelung geben.

Thorsten Weckherlin ist da für das Landestheater Tübingen bereits weiter: "Eigenverantwortung ersetzt Corona-Maßnahmen", sagte er. Die meisten Besucherinnen und Besucher des Theaters seien durchgeimpft oder genesen. "Unser Publikum hat auch keine Lust mehr, Vorstellungen mit Maske anschauen zu müssen. Unsere Schauspielerinnen und Schauspieler können endlich wieder in freie Gesichter hineinspielen." Wer aber lieber eine Maske tragen wolle, der könne das natürlich. "Wir bieten auch weiterhin Masken im Foyer an. Und wir achten weiterhin auf Abstände im Parkett", sagte Weckherlin. Im Landestheater würden weiterhin nur 60 Prozent der Plätze besetzt.

Viele Häuser kritisieren allerdings, das Ministerium traue sich keine eindeutige Entscheidung zu und verstecke sich hinter einer Empfehlung. Auch die FDP kritisierte das Land, wenngleich aus anderem Grund: "Die Landesregierung soll endlich aufhören, die bundesweiten Regelungen des Infektionsschutzgesetzes mit aller Kraft zu unterminieren", sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Stephen Brauer. "Die Besucher haben es selbst in der Hand, nicht auf die Maske zu verzichten." Da brauche es "keine Direktiven aus dem Kulturministerium, die dies hintertreiben".

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.