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Verfassungsgerichtshof
05.02.2024

Streit um Landeszentrale: AfD scheitert mit Klage

Das Wort «Verfassungsgerichtshof» steht auf einem Schild am Gerichtsgebäude.
Foto: Marijan Murat, dpa

Immer wieder lässt der Landtag Kandidaten der AfD für das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung durchfallen. Das ist auch rechtens, urteilte nun der Verfassungsgerichtshof.

Im Streit um die Besetzung eines Gremiums der Landeszentrale für politische Bildung ist die AfD-Fraktion mit einer Klage vor dem Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg gescheitert. Der Antrag der AfD werde zurückgewiesen, sagte Malte Graßhof, Präsident des Gerichts, am Montag in Stuttgart. Die wiederholte Nichtwahl der AfD-Kandidaten für das Kuratorium der Landeszentrale durch den Landtag verletze nicht das Recht auf Gleichbehandlung der Fraktionen, sagte Graßhof.

Geklagt hatte die AfD-Fraktion im Landtag, die seit langem versucht, einen Vertreter ins Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung zu entsenden. Damit scheitert die Fraktion aber immer wieder am Widerstand der anderen Fraktionen im Landtag, die die AfD-Kandidaten jedes Mal durchfallen lassen.

Die Klage der AfD sei teilweise unzulässig und teilweise unbegründet, urteilte das Gericht. "Der Landtag durfte die parlamentarischen Mitglieder des Kuratoriums durch freie Wahl bestimmen und war daher weder gehalten, den Vorschlägen der AfD-Landtagsfraktion zu folgen, noch musste er das Wahlergebnis näher begründen", sagte Graßhof bei der Urteilsbegründung.

AfD sah Recht auf Gleichbehandlung verletzt

In der Verhandlung im November hatte die AfD argumentiert, durch die Ablehnung der Kandidaten werde ihr Recht auf Gleichbehandlung als parlamentarische Minderheit verletzt. Der Landtag wiederum vertrat den Standpunkt, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung nicht für das Kuratorium gelte, da es sich um ein außerparlamentarisches Gremium handle. Dort finde keine parlamentarische Arbeit statt. Das Recht auf Chancengleichheit beschränke sich zudem auf das Vorschlagsrecht, und dieses sei immer wieder gewährt worden.

Das Recht auf Gleichbehandlung komme überall dort zur Geltung, wo Aufgaben des Parlaments erfüllt würden, sagte Graßhof. Maßgebliche Gesichtspunkte sei die Relevanz, die ein Gremium für die Tätigkeit des Landtags und die parlamentarische Willensbildung habe. "Je höher diese einzuschätzen ist, desto ausgeprägter ist auch das Beteiligungsrecht des einzelnen Abgeordneten und damit der Fraktionen", sagte Graßhof.

Beim Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung sei diese Relevanz nicht gegeben, es nehme keine originär parlamentarischen Aufgaben wahr. "Allein die Beteiligung von Landtagsabgeordneten an diesem Gremium führt nicht dazu, dass dort politische Willensbildung des Parlaments stattfindet."

Zuletzt war die AfD-Fraktion am Donnerstag im Landtag damit gescheitert, einen Kandidaten ins Kuratorium der Landeszentrale wählen zu lassen. Beide vorgeschlagenen Kandidaten wurden mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Nach Angaben der Landtagsverwaltung war es bereits die neunte Wahl.

Kuratorium soll Überparteilichkeit der Landeszentrale sichern

Die Landeszentrale für politische Bildung ist eine Anstalt öffentlichen Rechts und beim Landtag angesiedelt. Im Kuratorium soll die Überparteilichkeit sichergestellt werden. Das Gremium tagt mehrfach im Jahr und besteht aus 24 Mitgliedern - 17 davon aus dem Landtag. Diese werden vom Landtag gewählt, die Fraktionen waren bislang entsprechend ihrer Stärke im Kuratorium vertreten. Demnach stünden der AfD-Fraktion zwei Sitze zu.

AfD-Fraktionschef Anton Baron zeigte sich nach der Urteilsbegründung enttäuscht von dem Richterspruch. Seine Fraktion werde das Urteil nun genau analysieren. Die AfD bleibe bei ihrer Auffassung, dass ihre Rechte beeinträchtigt würden. "Durch das Ausgrenzen einer Fraktion wird die Überparteilichkeit der Arbeit der Landeszentrale de facto nicht gewährleistet", sagte Baron einer Mitteilung zufolge.

Die Anwältin des Landtags, Henrike Schulte, nannte das Urteil eine Grundsatzentscheidung. "Für die Besetzung aller weiteren außerparlamentarischen Gremien spielt diese Entscheidung heute eine wesentliche Rolle", sagte sie. So ist beim Verfassungsgerichtshof zum Beispiel noch eine Klage der AfD-Fraktion anhängig, bei der es um die Wahl von AfD-Vertretern in den Oberrheinrat geht. Auch für dieses Verfahren werde die Entscheidung eine Rolle spielen, so Schulte.

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