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  3. Aus eins mach zwei: Wir brauchen mehr Zimmer: Wann Sie Räume teilen können

Aus eins mach zwei
17.04.2024

Wir brauchen mehr Zimmer: Wann Sie Räume teilen können

Gibt es genug Tageslicht für beide? Das sollte man prüfen, bevor man aus einem Raum zwei macht.
Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn, dpa

Angespannter Wohnungsmarkt, liebgewonnenes Zuhause: Nicht immer ist ein Umzug eine Option, wenn man eigentlich ein Zimmer mehr bräuchte. Doch kann man aus einem Raum dann nicht einfach zwei machen?

Ein ruhiger Ort fürs Home-Office, ein eigenes Zimmer für den Nachwuchs, ein Bereich für Gäste oder ein begehbarer Kleiderschrank: Wünschen Sie sich mehr Zimmer als Ihre Wohnung hat? Dann haben Sie vielleicht schon einmal darüber nachgedacht, ob man aus einem größeren Raum nicht einfach zwei kleinere machen könnte.

Und ja, das geht durchaus. Die Trennwand muss auch gar nicht - wie früher üblich - massiv gemauert sein. Sogenannte Leichtbauwände sind viel einfacher und schneller aufzustellen und erfüllen den gleichen Zweck.

Eine Trockenbauwand einzuziehen ist sogar für den versierten Heimwerker machbar. Wer lediglich eine Abstellkammer oder einen begehbaren Kleiderschrank abtrennen will, kann theoretisch einfach loslegen. Ein zusätzliches vollwertiges Zimmer zu schaffen, ist aber eine andere Nummer - und sollte gut vorbereitet sein.

Getrennte Zimmer, geteilte Geräuschkulisse

"Bevor man an eine feste Trennwand denkt, sollte man prüfen, ob der Grundriss der Wohnung es überhaupt hergibt, ein Zimmer abzutrennen", sagt Ines Wrusch, Innenarchitektin in Hamburg. "Hat das große Zimmer, das geteilt werden soll, zum Beispiel nur ein Fenster oder es kann keine Tür in die neue Wand eingebaut werden, entsteht bestenfalls eine Abstellkammer, aber kein separater Wohnraum." Gibt es im neuen Raum keinen Heizkörper, wird es schwierig, ihn vernünftig warm zu bekommen.

Außerdem zu bedenken: Beim Bau einer festen Trennwand muss unter Umständen in die Bausubstanz eingegriffen werden. "Die beiden neuen kleineren Räume sind ja durch den Fußboden schalltechnisch verbunden", erklärt Robert Raschke-Kremer, Trainer bei der DIY Academy in Köln. "Das bedeutet, man würde Geräusche und Schritte im jeweiligen Nachbarraum hören."

Wen das nicht stört, der kann die Wand direkt auf dem Estrich auf dem Fußboden befestigen. Um die Zimmer jedoch schalltechnisch zu trennen, wie es für Wohnzwecke wünschenswert wäre, muss man mit der Trennwand bis auf den Betonunterbau des Fußbodens gehen. Die Estrichschicht wird dann aufgetrennt, um eine Dämmung einzubauen. Das ist ein relativ großer baulicher Aufwand, der einige Fachkenntnis erfordert. "Alles in allem ist das Abtrennen eines Zimmers keine triviale Sache, sondern schon eine architektonische Herausforderung", sagt Ines Wrusch.

Zustimmung des Vermieters einholen

Und das Wichtigste für Menschen, die zur Miete wohnen: "Ohne Genehmigung des Vermieters solle man unbedingt die Finger davon lassen", warnt Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg. Denn es handelt sich um einen baulichen Eingriff, wenn die Wand fest mit Boden, Decke und Wänden verbunden wird. "Ohne Absprache mit dem Vermieter drohen eine Abmahnung und später die Kündigung der Wohnung."

Sie können natürlich versuchen, eine Genehmigung von Ihrem Vermieter zu bekommen. Einen Anspruch auf dessen Zustimmung haben Sie aber nicht. "Beim Gespräch mit dem Vermieter sollte der Mieter genau darlegen, warum und wie er das neue Zimmer abtrennen will", rät Rolf Bosse. Und einen Bauplan vorlegen. Nicht vergessen: Halten Sie alle Vereinbarungen mit dem Vermieter schriftlich fest.

Klemmsysteme als Alternative

Und was, wenn es nicht klappt mit der Zustimmung? Dann kann man es mit alternativen Lösungen versuchen, wie zum Beispiel Klemmsystemen zwischen Decke und Boden. Auch große Regale oder andere Raumteiler eignen sich, um Wohnbereiche voneinander zu trennen. "Sie dürfen ohne Zustimmung des Vermieters verwendet werden, wenn sie nicht mit dem Bauwerk fest verbunden werden", so Rolf Bosse.

Wissen sollte man in jedem Fall: Bauliche Veränderungen müssen beim späteren Auszug aus der Wohnung rückgängig gemacht werden, sofern nichts anderes mit dem Vermieter vereinbart wurde.

Das ist Ihnen alles zu kompliziert? "Eine Variante ist auch die multifunktionale Nutzung eines Zimmers, das dann beispielsweise tagsüber zum Wohnen und nachts zum Schlafen dient" meint Ines Wrusch. Dann kann vollständig auf eine Raumteilung verzichtet werden.

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