Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bauen & Wohnen
  3. Grillen: Grillen im Garten: Was ist erlaubt? Was ist verboten?

Grillen
12.06.2023

Grillen im Garten: Was ist erlaubt? Was ist verboten?

Wer im eigenen Garten grillt, sollte einige Regeln beachten.
Foto: Christin Klose, dpa

Grillen im Garten gehört zu einem guten Sommer, da sind sich viele einig. Was aber ist beim Grillen zu Hause eigentlich erlaubt – und was verboten?

Grillen im Garten ist so etwas wie ein deutscher Volkssport. Das zeigt eine Umfrage des Marktforschungs-Unternehmens POSpulse: Demnach grillen rund 39 Prozent der Befragten in Deutschland alle zwei Wochen. Nicht immer stößt das Grillen im Garten bei anderen auf Gegenliebe: wenn zum Beispiel dunkler Rauch oder der Geruch von Fleisch oder Lärm in den Nachbarsgarten wehen. Was also ist beim Grillen im Garten eigentlich erlaubt – und was verboten? Ein Überblick.

Grillen im Garten: Was gilt grundsätzlich?

Kurz zusammengefasst: Gelegentliches Grillen ist zulässig. Ein allgemeines Recht zum Dauergrillen gibt es jedoch nicht. Grundsätzlich gilt beim Grillen im Garten: Aufeinander Rücksicht zu nehmen kann Ärger ersparen, es gilt unabhängig von Gesetzen das Gebot der Rücksichtnahme. Dies sind einfache Tipps:

  • Den Grill nicht unmittelbar vor dem Schlafzimmer der Nachbarn aufbauen.
  • Wer nur einen geringen Abstand zu den Fenstern des Nachbarn einhalten kann, sollte überlegen, ob er nicht lieber einen rauchärmeren Elektrogrill benutzt.

Konkrete bundesweite Gesetze zum Grillen gibt es nicht. Die gesetzliche Regelung sei nicht eindeutig und daher zum Teil schwer überblickbar, heißt es vonseiten der Experten von bußgeldkatalog.org. Entscheidend sei das Nachbarschafts-Gesetz des jeweiligen Bundeslandes. 

Grillen im Garten: Was kann verboten sein?

Wer in seinem Garten grillt, für den kann Folgendes verboten sein:

  • Zu intensive Immissionsbelästigung: Rauch und Qualm, die über eine normale Nutzung hinaus gehen, sollten vermieden werden. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist festgelegt: Nachbarn haben in gewissen Fällen einen Unterlassungsanspruch, wenn ihre Wohnung durch Lärm, Gestank oder andere Immissionen von außen beeinträchtigt wird. Wer sich nicht daran hält, muss unter Umständen mit einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Immissionsschutzgesetz rechnen.
  • Grillen und dadurch entstehender Lärm innerhalb der gesetzlich festgelegten Ruhezeiten. In der Regel gilt diese ab 22 Uhr. Dies kann aber von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt sein.

Grillen im Garten: Was, wenn man zur Mietet wohnt?

Wer zur Miete wohnt, sollte bei Fragen zum Grillen in den Mietvertrag schauen. Mitunter enthält dieser eine Klausel, die das Grillen verbietet. Dann muss der Mieter diese Regelung laut bußgeldkatalog.org einhalten. Aber Vorsicht: Auch, wenn im Mietvertrag kein konkretes Grill-Verbot festgelegt ist, gelte dies nicht als Freifahrtschein zum ständigen Grillen.

Mit gegenseitiger Rücksichtnahme können die meisten Fälle vermutlich ganz ohne Streit geklärt werden – und einem entspannten Grillabend im Garten steht nichts im Wege. 

Übrigens: Das sind typische fünf Fehler, die man beim Grillen besser vermeiden sollte.