10H-Gesetz: Windrad-Verband klagt gegen Staatsregierung
Im Streit um die Windkraft hat die Staatsregierung einen Prozessgegner mehr. Auch der Windrad-Verband schließt sich der Popularklage gegen das sogenannte 10H-Gesetz an.
Wegen der Verschärfung der Vorschriften für den Windradbau schließt sich die bayerische Sektion des Bundesverbands Windenergie (BWE) der im November gestarteten Popularklage gegen das sogenannte 10H-Gesetz an. Das Argument der Windkraft-Lobby: Die neuen Abstandsregeln für Windräder machten den Bau neuer Anlagen in Bayern unmöglich.
"Es ist faktisch so, dass es keinen einzigen neuen Antrag für eine neue Windkraftanlage gibt", sagte Helmut Loibl, der Anwalt der Initiative "Pro Windkraft", am Freitag in München. Die Branche hofft, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof sein Urteil noch in diesem Jahr spricht.
Das 10H-Gesetz trat im vergangenen Herbst in Kraft. Beim Bau eines neuen Windrads muss der Abstand zur Wohnbebauung im Regelfall mindestens das Zehnfache der Bauhöhe (10H) betragen. Bei einer Rotorhöhe von 200 Metern muss die Anlage also mindestens zwei Kilometer vom nächsten Wohnhaus entfernt sein. Die Gemeinden können davon per Gemeinderatsbeschluss abweichen und einen niedrigeren Abstand erlauben. Faktisch sind die Hürden nach Angaben des Klägers und früheren Grünen-Bundestagsabgeordneten Hans-Josef Fell aber so hoch, dass bislang keine Gemeinde diesen Weg gegangen sei. "Das ist Augenwischerei", sagte Fell. dpa/lby
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