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Bayerisches Verfassungsschutzgesetz: Die Grundrechte wurden zu wenig beachtet

Kommentar Von Uli Bachmeier
26.04.2022

Ja, das Karlsruher Urteil ist für die CSU und ihren Innenminister eine Niederlage. Warum der Vorwurf der Willkür aber nicht zutreffend ist. Ein Kommentar.

Selbstverständlich ist das Karlsruher Urteil eine Niederlage für die CSU und ihren Innenminister. Wer die Verfassung schützen will, der muss die Grundsätze der Verfassung beachten. Das haben die Verfassungsrichter der CSU ins Stammbuch geschrieben. Die damals in Bayern noch allein regierende Partei hat es sich offenkundig zu einfach gemacht und sich etwas zu locker über Einwände und Kritik hinweggesetzt.

Verfassungsschutzgesetz: Diese Grundrechte sind wichtig

Grundrechte wie das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Unverletzlichkeit der Wohnung oder das Fernmeldegeheimnis wurden ganz offensichtlich zu wenig beachtet, ebenso der Sinn des Trennungsgebots zwischen Polizei und Verfassungsschutz. Die Polizei ist für Strafverfolgung und Gefahrenabwehr zuständig, der Verfassungsschutz für die Sammlung und Auswertung von Informationen. Mit dem neuen Gesetz wurde diese Grenze schwammig.

Trotz all dieser Kritik aber sollte der CSU und dem Innenminister keine Willkür vorgeworfen werden. Das Motiv für die Gesetzesnovelle war – insbesondere nach der Mordserie der rechtsextremen Terrorgruppe NSU – eine effektivere Bekämpfung politisch motivierter Straftaten. Es ging darum, Mängel in der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden zu beseitigen.

Das Urteil der Verfassungsrichter sollte jetzt zum Anlass genommen werden, neu darüber nachzudenken, wie mit klaren Regeln eine Balance zwischen den Bedürfnissen nach Sicherheit und Freiheit hergestellt werden kann.

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Die Diskussion ist geschlossen.

27.04.2022

Es ist nun wirklich nicht das erste Mal, dass ein Gesetz einer CSU-Regierung verfassungswidrig ist. Es hat offensichtlich Methode, die Grenzen der Verfassung auszutesten, insbesondere, was die Freiheitsrechte der Bürger angeht.

27.04.2022

Das sehe ich anders. Es war bewusste Willkür. Ist die bayerische Staatsregierung wirklichg so dämlich und wusste nicht, daß sie weit über das Ziel hinausgeschossen ist? Daß Anmahnungen diurch das BVerfG Jahre dauen könnten war ihtr klar - und so konnte sie zumindest einige Jahre im illegalen Bereich wildern.

26.04.2022

Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige. Da gibt es nichts zu beschönigen. Die Grundrechte wurden verletzt.