Rückerstattung der Corona-Bußgelder verzögert sich
Plus Seit November ist klar, dass die strengen Ausgangsbeschränkungen im April 2020 unverhältnismäßig waren. Bei der Rückabwicklung aber gibt es Probleme.
Die von der Staatsregierung versprochene Rückerstattung von unberechtigt verhängten Corona-Bußgeldern lässt weiter auf sich warten. Das liegt zum einen daran, dass noch nicht feststeht, in welchen konkreten Fällen die Bußgelder zu Unrecht verhängt wurden. Zum anderen ist noch nicht ganz klar, wie die Rückerstattung praktisch und rechtlich einwandfrei abgewickelt werden kann.
Der gute Wille war da. Kaum hatte das Bundesverwaltungsgericht Ende November 2022 entschieden, dass die Ausgangsbeschränkungen unverhältnismäßig waren, die in Bayern vom 1. bis zum 19. April 2020 galten, verkündete Justizminister Georg Eisenreich (CSU) die Rückerstattung der Bußgelder. Das Problem dabei: Mit der Bezahlung eines Bußgelds ist ein Ordnungswidrigkeitsverfahren endgültig abgeschlossen. Ein nachträglicher Widerspruch oder eine Wiederaufnahme sind rechtlich nicht möglich.
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