Macheten-Angreifer von Oberstdorf muss im November vor Gericht
Der Mann, der Ende Februar in Oberstdorf vier Menschen mit einer Machete angriff und schwer verletzte, muss im November vor Gericht. Ihm droht die Unterbringung.
Es war eine Bluttat, die auch tödlich hätte enden können. An einem Samstag Ende Februar reiste der damals 23-Jährige zur Wohnung seiner Angehörigen in einem Pensionsbetrieb in der Spielmannsau südlich von Oberstdorf.
Es müssen sich dramatische Szenen abgespielt haben, als der Memminger bewaffnet mit einer Machete und einer Ahle - einem spitzen Werkzeug - das Übernachtungshaus gegen 21.45 Uhr betrat. Zuerst schlug er den Ermittlungen zufolge mit der Machete auf seinen 25-jährigen Bruder ein. Dem schwer Verletzten gelang es, mit einer 27-jährigen Frau, die zu Besuch in der Wohnung war, aus dem Zimmer zu fliehen.
Daraufhin ging der junge Mann auf seinen Cousin, 26, los und verletzte ihn schwer sowie dessen 29-jährige Freundin leicht. Auch die beiden konnten aus der Wohnung im Obergeschoss fliehen, berichtet Polizeisprecher Christian Owsinski. Der Täter folgte ihnen, scheiterte aber an einer Tür, die der 29-Jährige zuhielt, damit die Freundin wegrennen konnte. Bei der Auseinandersetzung gingen Gläser, Fenster und Türen zu Bruch.
Dann lief der 23-Jährige ins Freie, schlug an der benachbarten Wirtschaft Fenster ein und ging zu einem Hotel in der Nähe, das sein Onkel betreibt. Weil die Tür versperrt war, zertrümmerte er ein Fenster, stieg ins Hotel ein und griff dort mit der Machete seinen Onkel, 59, an, der ebenfalls schwere Verletzungen erlitt. Dessen Schwiegersohn besprühte den Angreifer mit einem Feuerlöscher. Dieser musste die Attacke stoppen – die beiden Männer konnten fliehen.
Der Memminger wurde wenig später im Freien von Polizeibeamten gefasst. Gegen ihn wurde Haftbefehl erlassen.
Nun muss sich der Mann, der vor der Bluttat bereits mehrfach in psychiatrischer Behandlung war, vor Gericht verantworten. Am 17. November beginnt der Prozess vor dem Landgericht Kempten, meldet der BR. Angeklagt ist der Mann wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft gehe davon aus, dass der heute 24-jährige Mann schuldunfähig ist.
Sollte die Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung bestätigt werden, könnte der Mann für längere Zeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. AZ
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