Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Althegnenberg: 21-Jährige gefeuert, weil sie beim Feuerwehr-Einsatz war

Althegnenberg
08.02.2010

21-Jährige gefeuert, weil sie beim Feuerwehr-Einsatz war

Susanne Herter ist bei der Freiwilligen Feuerwehr Althegnenberg. Bild: Carmen Voxbrunner

Susanne Herter ist bei der Freiwilligen Feuerwehr Althegnenberg. Wegen eines Einsatzes kam die 21-Jährige eine gute Stunde zu spät zur Arbeit. Drei Tage später hatte sie die Kündigung auf dem Tisch. Von Ina Kresse

Sie ist bei der Freiwilligen Feuerwehr, weil es ihr Spaß macht, Menschen in Not zu helfen. Ihr ehrenamtliches Engagement wurde einer 21-Jährigen aus Althegnenberg, Landkreis Fürstenfeldbruck, zum Verhängnis. Der Arbeitgeber hat ihr gekündigt. Offenbar, weil sie bei einem Feuerwehreinsatz war und deshalb eine gute Stunde zu spät in die Arbeit kam.

Es passiert am 18. Januar, als Susanne Herter um 4.20 Uhr aus dem Schlaf geklingelt wird. Einsatz für die Freiwillige Feuerwehr Althegnenberg: Auf der B 2 ist zwischen Hattenhofen und Althegnenberg ein Lkw mit einem Anhänger umgekippt. Sämtliche Lebensmittel liegen an der Unfallstelle verstreut. Die Helfer der Feuerwehr müssen alles einsammeln, damit der Lkw geborgen werden kann.

Um viertel nach sieben ruft Susanne Herter von der Unfallstelle aus in ihrer Arbeit an. Sie informiert eine Kollegin, dass sie sich wegen des Einsatzes verspäten wird. Wenig später folgte der Rückruf auf Susanne Herters Handy, dass sie sofort zur Arbeit kommen sollte. Die 21-Jährige will nichts riskieren und lässt sich in die Arbeit bringen.

Statt acht Uhr kommt Susanne Herter um 9.15 Uhr in ihrer Arbeit an, einem Geschäft für Babymöbel im Landkreis. Um 10 Uhr liegt ihre Abmahnung auf dem Tisch. Mit der Begründung, dass der Feuerwehreinsatz als Entschuldigung nicht akzeptiert werde. Die 21-Jährige legt dagegen sofort Widerspruch ein - auch auf Anraten des Feuerwehr-Kommandanten und des Bürgermeisters. Doch es kommt noch ärger für die junge Lageristin, die sich noch in der Probezeit befindet.

Drei Tage nach dem Einsatz kündigt der Arbeitgeber seiner jungen Mitarbeiterin. Auf dem Kündigungsschreiben, das unserer Redaktion vorliegt, steht lediglich, dass das Arbeitsverhältnis während der Arbeitszeit fristgerecht gekündigt wird. Aber für Susanne Herter und auch für Althegnenbergs Bürgermeister Reiner Dunkel steht fest, dass der Feuerwehr-Einsatz dahinter steckt. So habe der Chef zu der 21-Jährigen auch gesagt, dass er von ihr eine Entschuldigung anstelle eines Widerspruchs gegen die Abmahnung erwartet hatte.

Für die engagierte junge Frau war die Kündigung ein Schlag ins Gesicht. Doch Susanne Herter gibt nicht auf. "Ich werde jetzt vom Arbeitsamt prüfen lassen, ob die Kündigung rechtswidrig ist. Notfalls gehe ich weiter vor das Arbeitsgericht."

Breite Unterstützung erfährt die 21-Jährige aus ihrem Ort. "Dort herrscht nur Kopfschütteln", berichtet sie. "Jeder sagt, dass das unglaublich sei", bestätigt Althegnenbergs Bürgermeister Reiner Dunkel. Er glaubt, dass dieser Fall bislang einzigartig in Bayern ist. "Wir brauchen die Freiwillige Feuerwehr dringend. Gerade auf dem Land, auf dem es keine Berufsfeuerwehr gibt, sind wir auf die freiwilligen Helfer angewiesen", so Dunkel. "Letztes Jahr war noch das Jahr des Ehrenamtes - aber wenn diese Kündigung rechtskräftig ist, dann können wir einpacken."

Laut dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (Artikel 9) dürfen Arbeitnehmern aus dem Feuerwehrdienst "keine Nachteile im Arbeitsverhältnis sowie in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung erwachsen". Weiter seien sie während des Feuerwehreinsatzes nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet.

Bürgermeister Reiner Dunkel und die Feuerwehr-Kollegen Susanne Herters stehen hinter der 21-Jährigen. "Wir lassen unsere Feuerwehrler nicht im Stich", bekräftigt Reiner Dunkel.

Der inzwischen ehemalige Arbeitgeber von Susanne Herter war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Wie eine Mitarbeiterin am Telefon mitteilte, befinde sich der Chef derzeit im Ausland. Von dem Medien-Aufruhr, für den die Kündigung derzeit sorgt, scheint der Unternehmer nicht begeistert. "Er hat bei mir angerufen und mir mit dem Anwalt gedroht, wenn ich falsche Sachen sagen würde," so Susanne Herter. Ina Kresse

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.